Parkplatzsituation vor dem Haus Ginnheimer Landstraße 209
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 06.12.2012, OM
1815 entstanden aus Vorlage:
OF 501/9 vom
21.11.2012 Betreff: Parkplatzsituation vor dem Haus Ginnheimer
Landstraße 209 Der Magistrat wird
aufgefordert, vor dem Haus Ginnheimer Landstraße 209 die Verstöße gegen das
dort herrschende absolute Halteverbot verstärkt zu überwachen und entsprechend
zu ahnden. Begründung: An der betreffenden Stelle münden die Straßen
Alt-Ginnheim, Füllerstraße und Ginnheimer Landstraße ineinander. Parken ist
lediglich auf der in südlicher Fahrtrichtung linken Straßenseite gestattet.
Jedoch wird trotz des Halteverbotes an dieser Stelle auch rechts geparkt. Dies
führt nicht nur zu Konfliktsituationen der Verkehrsteilnehmer untereinander,
sondern behindert auch die Kinder auf dem Schulweg in die Diesterwegschule
sowie alle anderen Fußgänger und Menschen mit Rollstühlen und Kinderwagen, da
durch die parkenden Fahrzeuge auf dem Gehweg eine Engstelle entsteht. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.02.2013, ST 222
Aktenzeichen: 32 1