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Parkplatzsituation vor dem Haus Ginnheimer Landstraße 209

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2012, OM 1815 entstanden aus Vorlage: OF 501/9 vom 21.11.2012 Betreff: Parkplatzsituation vor dem Haus Ginnheimer Landstraße 209 Der Magistrat wird aufgefordert, vor dem Haus Ginnheimer Landstraße 209 die Verstöße gegen das dort herrschende absolute Halteverbot verstärkt zu überwachen und entsprechend zu ahnden. Begründung: An der betreffenden Stelle münden die Straßen Alt-Ginnheim, Füllerstraße und Ginnheimer Landstraße ineinander. Parken ist lediglich auf der in südlicher Fahrtrichtung linken Straßenseite gestattet. Jedoch wird trotz des Halteverbotes an dieser Stelle auch rechts geparkt. Dies führt nicht nur zu Konfliktsituationen der Verkehrsteilnehmer untereinander, sondern behindert auch die Kinder auf dem Schulweg in die Diesterwegschule sowie alle anderen Fußgänger und Menschen mit Rollstühlen und Kinderwagen, da durch die parkenden Fahrzeuge auf dem Gehweg eine Engstelle entsteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.02.2013, ST 222 Aktenzeichen: 32 1