Parkplatzsituation vor dem Haus Ginnheimer Landstraße 209
Begründung
Ginnheimer Landstraße 209 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, vor dem Haus Ginnheimer Landstraße 209 die Verstöße gegen das dort herrschende absolute Halteverbot verstärkt zu überwachen und entsprechend zu ahnden. Begründung: An der betreffenden Stelle münden die Straßen Alt Ginnheim, Füllerstraße und Ginnheimer Landstraße ineinander. Parken ist lediglich auf der in südlicher Fahrtrichtung linken Straßenseite gestattet. Jedoch wird trotz des Halteverbotes an dieser Stelle auch rechts geparkt. Dies führt nicht nur zu Konfliktsituationen der Verkehrkehrsteilnehmer untereinander, sondern behindert auch die Kinder auf dem Schulweg in die Diesterwegschule, alle anderen Fußgänger und Menschen mit Rollstühlen und Kinderwagen, da durch die parkenden Fahrzeuge auf dem Gehweg eine Engstelle entsteht.