Beleuchtung der Liebfrauenkirche in das Programm „Schöneres Frankfurt“ aufnehmen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D : Anregung an den
Magistrat vom 23.05.2017, OM 1701 entstanden aus Vorlage:
OF 291/1 vom
08.05.2017 Betreff: Beleuchtung der Liebfrauenkirche in das
Programm "Schöneres Frankfurt" aufnehmen Vorgang: OM 1129/17 OBR 1; ST 683/17 Der Magistrat wird gebeten, die
Beleuchtung der Liebfrauenkirche (Schärfengäßchen 3) - wie vom Ortsbeirat
mit der Vorlage OM 1129 beantragt - endlich in das Programm "Schöneres
Frankfurt" aufzunehmen. Begründung: Derzeit ist Beleuchtung der Liebfrauenkirche nicht im
Programm "Schöneres Frankfurt" enthalten, sodass keine entsprechende
Finanzierungsgrundlage vorhanden ist. Mit der Vorlage OM 1129 hat der
Ortsbeirat beantragt, die Liebfrauenkirche endlich in das Beleuchtungskonzept
der Stadt Frankfurt am Main aufzunehmen und hierbei insbesondere ihren Turm
(ehemaliger Turm der Stadtmauer Frankfurts) sowie ihre dem Liebfrauenberg sowie
dem Römer zugewandte Seite (Haupteingang) mit einer angemessenen
Nachtbeleuchtung auszustatten. Aus der Begründung der Vorlage OM 1129 wird
hiermit nochmals deklaratorisch zitiert: "Alle historischen Innenstadtkirchen der Stadt
Frankfurt werden abends und nachts von außen illuminiert - mit Ausnahme der
Liebfrauenkirche. Und dies, obwohl die Liebfrauenkirche als eine der am meisten
besuchten Kirchen der Stadt gilt und über einen Turm verfügt, der in der
Skyline Frankfurts zu sehen ist. Mit einer angemessenen Beleuchtung der
Hauptseite der Liebfrauenkirche wäre überdies auch der Liebfrauenberg mitsamt
des Liebfrauenbrunnens etwas beleuchtet, der in den Abend- und Nachstunden ein
düsteres Dasein fristet und angesichts entsprechender ‚Angsträume' das
Sicherheitsgefühl, insbesondere von Frauen und älteren Mitbürgern, nicht
unerheblich beeinträchtigt." In der Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017,
ST 683, wird ausgeführt: "Grundsätzlich kann die Liebfrauenkirche gerne durch
eine Illumination in das Nachtbild integriert werden. Derzeit ist dieses Thema
jedoch nicht im Programm ‚Schöneres Frankfurt' enthalten, daher ist damit keine
Finanzierungsgrundlage für das gewünschte Projekt gegeben." Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 17.01.2017, OM 1129
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.04.2017, ST 683
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.08.2017, ST 1429
Aktenzeichen: 60 10