Beleuchtung der Liebfrauenkirche in das Programm „Schöneres Frankfurt“ aufnehmen
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Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1701 entstanden aus Vorlage: OF 291/1 vom 08.05.2017
Betreff: Beleuchtung der Liebfrauenkirche in das Programm "Schöneres Frankfurt" aufnehmen Vorgang: OM 1129/17 OBR 1; ST 683/17 Der Magistrat wird gebeten, die Beleuchtung der Liebfrauenkirche (Schärfengäßchen 3) - wie vom Ortsbeirat mit der Vorlage OM 1129 beantragt - endlich in das Programm "Schöneres Frankfurt" aufzunehmen. Begründung: Derzeit ist Beleuchtung der Liebfrauenkirche nicht im Programm "Schöneres Frankfurt" enthalten, sodass keine entsprechende Finanzierungsgrundlage vorhanden ist. Mit der Vorlage OM 1129 hat der Ortsbeirat beantragt, die Liebfrauenkirche endlich in das Beleuchtungskonzept der Stadt Frankfurt am Main aufzunehmen und hierbei insbesondere ihren Turm (ehemaliger Turm der Stadtmauer Frankfurts) sowie ihre dem Liebfrauenberg sowie dem Römer zugewandte Seite (Haupteingang) mit einer angemessenen Nachtbeleuchtung auszustatten. Aus der Begründung der Vorlage OM 1129 wird hiermit nochmals deklaratorisch zitiert: "Alle historischen Innenstadtkirchen der Stadt Frankfurt werden abends und nachts von außen illuminiert - mit Ausnahme der Liebfrauenkirche. Und dies, obwohl die Liebfrauenkirche als eine der am meisten besuchten Kirchen der Stadt gilt und über einen Turm verfügt, der in der Skyline Frankfurts zu sehen ist. Mit einer angemessenen Beleuchtung der Hauptseite der Liebfrauenkirche wäre überdies auch der Liebfrauenberg mitsamt des Liebfrauenbrunnens etwas beleuchtet, der in den Abend- und Nachstunden ein düsteres Dasein fristet und angesichts entsprechender 'Angsträume' das Sicherheitsgefühl, insbesondere von Frauen und älteren Mitbürgern, nicht unerheblich beeinträchtigt." In der Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 683, wird ausgeführt: "Grundsätzlich kann die Liebfrauenkirche gerne durch eine Illumination in das Nachtbild integriert werden. Derzeit ist dieses Thema jedoch nicht im Programm 'Schöneres Frankfurt' enthalten, daher ist damit keine Finanzierungsgrundlage für das gewünschte Projekt gegeben." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1