Deutlichere Kennzeichnung der Feuerwehrzufahrt HansBetheStraße 3/ ArthurvonWeinbergStraße 2 bis 4
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM
1677 entstanden aus
Vorlage: OF 170/12 vom
02.05.2017 Betreff: Deutlichere Kennzeichnung der
Feuerwehrzufahrt Hans-Bethe-Straße 3/ Arthur-von-Weinberg-Straße 2 bis 4
Vorgang: OM 1165/17 OBR
12; ST 610/17 Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die
Feuerwehrzufahrt im Bereich
Hans-Bethe-Straße 3/Arthur-von-Weinberg-Straße 2 bis 4 durch
Aufbringen eines Zackenmusters (absolutes Halteverbot)
deutlicher gekennzeichnet wird. Begründung: Mit Anregung vom 20.01.2017, OM 1165, war der
Magistrat gebeten worden, für eine deutlichere Kennzeichnung der
Feuerwehrzufahrten - insbesondere im Stadtteil Riedberg - zu sorgen. Der
Magistrat hat mit Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 610, eine ergänzende
flächendeckende Markierung der vorhandenen Feuerwehrzufahrten im Stadtteil
Kalbach-Riedberg und darüber hinaus als nicht umsetzbar abgelehnt, aber eine
Prüfung bzw. Umsetzung im Einzelfall zugesagt. Die Feuerwehrzufahrt im Bereich Hans-Bethe-Straße
3/Arthur-von-Weinberg-Straße 2 bis 4, die wegen der dichten Bebauung im
Brandfall von besonderer Bedeutung ist, wird seit Langem von Anwohnern und
Besuchern regelmäßig ganz oder weitgehend als Parkfläche genutzt. Da die
widerrechtliche Nutzung als Parkfläche offensichtlich in keiner Weise überwacht
bzw. mit Bußgeldern geahndet wird, hat sich dort eine Art von Gewohnheitsrecht
herausgebildet. Die ergänzende Markierung der Feuerwehrzufahrt mit einem
Zackenmuster könnte darauf hinwirken, dass die einschlägigen Regeln (Park- und
Halteverbot) in Erinnerung gerufen und auch tatsächlich eingehalten werden.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.01.2017, OM 1165
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.03.2017, ST 610
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.08.2017, ST 1484
Antrag vom
20.07.2018, OF
325/12
Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3463
Aktenzeichen: 32 1