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Bürgersteige an der Ecke Münchener Straße/Moselstraße müssen wieder barrierefrei passierbar sein

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1664 entstanden aus Vorlage: OF 231/1 vom 11.10.2012 Betreff: Bürgersteige an der Ecke Münchener Straße/Moselstraße müssen wieder barrierefrei passierbar sein Der Magistrat wird aufgefordert, die Bürgersteige an der Ecke Münchener Straße/Moselstraße wieder barrierefrei passierbar zu machen. Zugleich wird der Magistrat aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die beiden gastronomischen Betriebe in den Ecklokalen der Münchener Straße/Moselstraße ihre Außenbewirtschaftung in der Fläche reduzieren. Passanten und hierbei insbesondere die Schülerinnen/Schüler der Karmeliterschule und der Weißfrauenschule müssen problemlos den Fußweg auf der westlichen Straßenseite der Moselstraße zurücklegen können. Begründung: Durch die Außenbewirtschaftung der Gaststätten werden Bürgersteige in diesem Bereich unzumutbar blockiert. Die Straßenbahnhaltestellen an der Station Münchener Straße/Hauptbahnhof werden von vielen Schülerinnen und Schülern genutzt, sodass die letzten 300 Meter zu den Schulen zu Fuß zurückgelegt werden müssen. Der Bürgersteig an der Gaststätte Moseleck bildet einen besonderen Engpass: Der Bürgersteig verengt sich durch die Parkbucht, ein Verkehrsschildermast wird oft unerlaubterweise als Fahrradabstellplatz genutzt, somit beträgt der Abstand zwischen diesem Verkehrsschildermast und der Sitzbank der Gaststätte circa 80 Zentimeter. Besonders für Menschen, die auf einen Rollator angewiesen sind, sowie für Eltern, die einen Kinderwagen fortbewegen, sind diese schmalen Passagen ein schwer zu bewältigendes Hindernis. Für viele Passanten, insbesondere die Kundschaft des Einzelhandels, ist diese Beeinträchtigung auch an der gegenüberliegenden Ecke (Pizzaladen) eine unzumutbare Behinderung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 150 Aktenzeichen: 66 2