Bürgersteige an der Ecke Münchener Straße/Moselstraße müssen wieder barrierefrei passierbar sein
Begründung
Straße/Moselstraße müssen wieder barrierefrei passierbar sein Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Bürgersteige an der Ecke Münchener Straße/Moselstraße müssen wieder barrierefrei passierbar sein. Zugleich wird der Magistrat aufgefordert, das Straßenverkehrsamt und das Ordnungsamt zu veranlassen, darauf hinzuwirken, dass die beiden gastronomischen Betriebe in den Ecklokalen der Münchener Straße/Moselstraße ihre Außenbewirtschaftung in der Fläche reduzieren. Passanten und hierbei insbesondere die Schülerinnen/Schüler der Karmeliterschule und der Weißfrauenschule müssen problemlos den Fußweg auf der westlichen Moselstraßenseite zurücklegen können. Begründung: Durch die Außenbewirtschaftung der Gaststätten werden Bürgersteige in diesem Bereich unzumutbar blockiert. Die Straßenbahnhaltestellen an der Station Münchener Straße/Hauptbahnhof werden von vielen Schülerinnen und Schülern genutzt, so daß die letzten 300 Meter zu den Schulen zu Fuß zurückgelegt werden müssen. Der Bürgersteig am "Moseleck" bildet einen besonderen Engpass: Der Bürgersteig verengt sich durch die Parkbucht, ein Verkehrsschildermast wird oft unerlaubterweise - als Fahrradabstellplatz genutzt, somit beträgt der Abstand zwischen diesem Verkehrsmast und der Sitzbank der Gaststätte ca. 80 cm. Besonders für Menschen, die auf einen Rollator angewiesen sind sowie Eltern, die einen Kinderwagen fortbewegen, sind diese schmalen Passagen ein schwer zu bewältigendes Hindernis. Für viele Passanten, insbes. die Kundschaft des Einzelhandels ist diese Beeinträchtigung auch an der gegenüber liegenden Ecke (Pizzaladen) eine unzumutbare Behinderung.