Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Goldbergweges in die Bleiweißstraße
Begründung
Einmündungsbereich des Goldbergweges in die Bleiweißstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Einmündungsbereich des Goldbergweges in die Bleiweißstraße eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen, die der Länge von Müll- und Rettungsfahrzeugen gerecht wird (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 (1) StVO). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der Einmündungsbereich des Goldbergweges in die Bleiweißstraße derart zugeparkt wird, dass es für Fußgängerinnen und Fußgänger nicht möglich ist, die Bleiweißstraße dort zu überqueren. Bei der Querung handelt es sich um einen Schulweg. Besonders problematisch stellt sich dieses Parkverhalten für Rettungsfahrzeuge oder die Müllabfuhr da.