Radwegführung Willemerstraße und Fußgängerüberweg Dreieichstraße-Willemerstraße (erneuter Versuch)
Begründung
Fußgängerüberweg Dreieichstraße-Willemerstraße (erneuter Versuch) Vorgang: M 210/07 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat eine gerade und übersichtliche Fußgängerquerung über die Dreieichstraße in Höhe Willemerstraße auf der Südseite zu erstellen. Der Radverkehr Richtung Osten soll bis zum Wasserweg auf der Fahrbahn geführt werden. Begründung: In seinem Vortrag M 210/2007 hat der Magistrat den Umbau der Willemerstraße in Aussicht gestellt und darin auch die o.a. Änderungen angekündigt. Nach nunmehr zehn Jahren liegt noch immer keine Baureifeplanung vor. Daher müssen nun endlich mit kleinem Aufwand zumindest die schlimmsten Engpässe beseitigt werden. Seit jeher haben Radler in der Willemerstraße ab Dreieichstraße Richtung Osten verbotswidrig den Richtung Westen linksseitig geführten Radweg mangels Alternativen mitbenutzt. Diese Praxis wurde inzwischen legalisiert, indem der Radweg sozusagen umgedreht wurde: Der Radweg Richtung Westen wurde aufgehoben und stattdessen als Radweg gegen die Einbahnstraße Richtung Osten ausgewiesen. Da sich Fußgänger und Radfahrer den Bordstein weiterhin teilen müssen, bleibt die Situation konfliktreich. Außerdem können Radfahrer nicht in direktem Weg auf den Radweg auffahren, sondern müssen sich in engen Kurven im Schritttempo über Fußgängerampel und Fußweg der Dreieichstraße in den Radweg hineintasten. Es ist daher sinnvoller den Radverkehr auf der Straße zu führen. Da die Willemerstraße Tempo-30-Zone ist, kann hier das Radfahren gegen die Einbahnstraße erlaubt werden.