Höchster Schlossfest und Brüningpark
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Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1631 entstanden aus Vorlage: OF 544/6 vom 29.10.2012
Betreff: Höchster Schlossfest und Brüningpark Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Brüningpark an zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden im Juni/Juli eines jeden Jahres (beginnend ab 2013) für Veranstaltungen des Höchster Schlossfests genutzt werden kann. Begründung: Eine Nutzung der Schlossterrasse ist bereits 2012 wegen der im Vorfeld des Höchster Schlossfestes geäußerten Sicherheitsbedenken nicht möglich gewesen. Veranstaltungen wurden deshalb in den Brüningpark verlegt, der Standort hat sich bewährt. Die Auflagen und Maßnahmen, die eine Nutzung der Schlossterrasse eventuell künftig ermöglichen könnten, erscheinen dem Vereinsring weder von der Idee, das Schlossfest als Fest für alle Bürger auszurichten, umsetzbar noch vom finanziellen Aufwand leistbar. Der Standort Brüningpark stellt nach Prüfung anderer Möglichkeiten die einzige machbare Alternative dar. Im Übrigen müssen Grünflächen auch für Veranstaltungen nutzbar sein und bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6