Höchster Schlossfest und Brüningpark
Begründung
Brüningpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass der Brüningpark an zwei aufeinander folgenden Wochenenden im Juni/Juli eines jeden Jahres (beginnend ab 2013) für Veranstaltungen des Höchster Schlossfests genutzt werden kann. Begründung: Eine Nutzung der Schlossterrasse ist bereits 2012 wegen der im Vorfeld des Höchster Schlossfestes geäußerten Sicherheitsbedenken nicht möglich gewesen. Veranstaltungen wurden deshalb in den Brüningpark verlegt und der Standort hat sich bewährt. Die Auflagen und Maßnahmen, die eine Nutzung der Schlossterrasse eventuell künftig ermöglichen könnten, sind vom Vereinsring weder von der Idee des Schlossfests Fest für alle Bürger noch vom finanziellen Aufwand zu leisten. Der Standort Brüningpark stellt nach Prüfung anderer Möglichkeiten die einzige, machbare Alternative dar. Im Übrigen müssen Grünflächen auch für Veranstaltungen nutzbar sein und bleiben.