Fahrradfahren entgegen der Einbahnstraße Gronauer Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 16.05.2017, OM
1604 entstanden aus
Vorlage: OF 125/4 vom
02.05.2017 Betreff: Fahrradfahren entgegen der Einbahnstraße Gronauer
Straße Der Magistrat wird gebeten,
dafür Sorge zu tragen, dass das Befahren der Gronauer Straße (zwischen
Neebstraße und Rendeler Straße) von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern auch
entgegen der Einbahnstraße erlaubt und möglich wird. Begründung: Die Gronauer Straße ist eine der wenigen Straßen, in
der es nicht erlaubt ist entgegen der Einbahnstraße zu fahren. Bereits jetzt
wird sie von Fahrradfahrern häufig genutzt. Anwohnerinnen und Anwohner baten
darum, nicht mehr den Umweg über die Heidestraße fahren zu müssen. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1801
Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 4
am 12.09.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt hat.