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Fahrradfahren entgegen der Einbahnstraße Gronauer Straße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2017, OM 1604 entstanden aus Vorlage: OF 125/4 vom 02.05.2017 Betreff: Fahrradfahren entgegen der Einbahnstraße Gronauer Straße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das Befahren der Gronauer Straße (zwischen Neebstraße und Rendeler Straße) von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern auch entgegen der Einbahnstraße erlaubt und möglich wird. Begründung: Die Gronauer Straße ist eine der wenigen Straßen, in der es nicht erlaubt ist entgegen der Einbahnstraße zu fahren. Bereits jetzt wird sie von Fahrradfahrern häufig genutzt. Anwohnerinnen und Anwohner baten darum, nicht mehr den Umweg über die Heidestraße fahren zu müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1801 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 4 am 12.09.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.