Fahrradfahren entgegen der Einbahnstraße Gronauer Straße
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Anregung an den Magistrat vom 16.05.2017, OM 1604 entstanden aus Vorlage: OF 125/4 vom 02.05.2017
Betreff: Fahrradfahren entgegen der Einbahnstraße Gronauer Straße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das Befahren der Gronauer Straße (zwischen Neebstraße und Rendeler Straße) von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern auch entgegen der Einbahnstraße erlaubt und möglich wird. Begründung: Die Gronauer Straße ist eine der wenigen Straßen, in der es nicht erlaubt ist entgegen der Einbahnstraße zu fahren. Bereits jetzt wird sie von Fahrradfahrern häufig genutzt. Anwohnerinnen und Anwohner baten darum, nicht mehr den Umweg über die Heidestraße fahren zu müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4