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Fahrräder entgegen der Einbahnstraße Gronauer Straße

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Gronauer Straße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das Befahren der Gronauer Straße (zwischen Neebstraße und Rendeler Straße) für Fahrräder auch entgegen der Einbahnstraße erlaubt und möglich wird. Begründung: Die Gronauer Straße ist eine der wenigen Straßen in der es nicht erlaubt ist entgegen der Einbahnstraße zu fahren. Bereits jetzt wird sie von Fahrrädern häufig genutzt. Anwohner baten darum nicht mehr den Umweg über die Heidestraße fahren zu müssen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2017, OF 125/4 Betreff: Fahrräder entgegen der Einbahnstraße Gronauer Straße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das Befahren der Gronauer Straße (zwischen Neebstraße und Rendeler Straße) für Fahrräder auch entgegen der Einbahnstraße erlaubt und möglich wird. Begründung: Die Gronauer Straße ist eine der wenigen Straßen in der es nicht erlaubt ist entgegen der Einbahnstraße zu fahren. Bereits jetzt wird sie von Fahrrädern häufig genutzt. Anwohner baten darum nicht mehr den Umweg über die Heidestraße fahren zu müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 4 am 16.05.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1604 2017 Die Vorlage OF 125/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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