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Umwidmung des absoluten Halteverbots vor dem städtischen Kindergarten und Hort .Das gute Laune Haus.

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1595 entstanden aus Vorlage: OF 398/5 vom 11.09.2012 Betreff: Umwidmung des absoluten Halteverbots vor dem städtischen Kindergarten und Hort "Das gute Laune Haus" Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das absolute Halteverbot vor dem städtischen Kindergarten und Hort "Das gute Laune Haus", Kelsterbacher Straße 69, in ein Parkverbot umgewidmet wird. Begründung: Vor dem städtischen Kindergarten und Hort "Das gute Laune Haus", Kelsterbacher Straße 69, ist nach der Sanierung der Straße ein absolutes Halteverbot verfügt worden. Dies bedeutet für diese Kindereinrichtung, dass dort Essensanlieferungen, Getränkeandienungen, aber auch das Ausladen von Großeinkäufen oder Ausflugsvorbereitungen untersagt sind. Die Einrichtung des absoluten Haltverbotes vor einer öffentlichen Einrichtung, die mit Lieferwagen oder Pkw angedient werden muss, ist nicht sinnvoll. Der Ortsbeirat 5 spricht sich daher für die Umwidmung des absoluten Halteverbotes in ein Parkverbot aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1719