Umwidmung des absoluten Halteverbots vor dem städtischen Kindergarten und Hort .Das gute Laune Haus.
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM
1595 entstanden aus
Vorlage: OF 398/5 vom
11.09.2012 Betreff: Umwidmung des absoluten Halteverbots vor dem
städtischen Kindergarten und Hort "Das gute Laune Haus" Der Magistrat wird gebeten,
dafür Sorge zu tragen, dass das absolute Halteverbot vor dem städtischen
Kindergarten und Hort "Das gute Laune Haus", Kelsterbacher Straße 69, in ein
Parkverbot umgewidmet wird. Begründung: Vor dem städtischen Kindergarten und Hort "Das gute
Laune Haus", Kelsterbacher Straße 69, ist nach der Sanierung der Straße
ein absolutes Halteverbot verfügt worden. Dies bedeutet für diese
Kindereinrichtung, dass dort Essensanlieferungen, Getränkeandienungen, aber
auch das Ausladen von Großeinkäufen oder Ausflugsvorbereitungen untersagt sind.
Die Einrichtung des absoluten Haltverbotes vor einer öffentlichen Einrichtung,
die mit Lieferwagen oder Pkw angedient werden muss, ist nicht sinnvoll. Der
Ortsbeirat 5 spricht sich daher für die Umwidmung des absoluten
Halteverbotes in ein Parkverbot aus. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1719