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Umwidmung des absoluten Halteverbots vor dem städtischen Kindergarten und Hort .Das gute Laune Haus.

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

vor dem städtischen Kindergarten und Hort "Das gute Laune Haus" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das absolute Halteverbot vor dem städtischen Kindergarten und Hort "Das gute Laune Haus", Kelsterbacher Straße 69 in ein Parkverbot umzuwidmen. Begründung: Vor dem städtischen Kindergarten und Hort "Das gute Laune Haus", Kelsterbacher Straße 69 ist nach der Sanierung der Straße ein absolutes Halteverbot verfügt worden. Dies bedeutet für diese Kindereinrichtung, dass dort Essensanlieferungen, Getränkeandienungen, aber auch das Ausladen von Großeinkäufen oder Ausflugsvorbereitungen untersagt sind. Die Einrichtung des absoluten Haltverbotes vor einer öffentlichen Einrichtung, die mit Lieferwagen oder Pkw angedient werden muss, ist nicht sinnvoll. Der Ortsbeirat spricht sich daher für die Umwidmung des absoluten Halteverbotes in ein Parkverbot aus.

Inhalt

Antrag vom 11.09.2012, OF 398/5

Betreff: Umwidmung des absoluten Halteverbots vor dem städtischen Kindergarten und Hort "Das gute Laune Haus" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das absolute Halteverbot vor dem städtischen Kindergarten und Hort "Das gute Laune Haus", Kelsterbacher Straße 69 in ein Parkverbot umzuwidmen. Begründung: Vor dem städtischen Kindergarten und Hort "Das gute Laune Haus", Kelsterbacher Straße 69 ist nach der Sanierung der Straße ein absolutes Halteverbot verfügt worden. Dies bedeutet für diese Kindereinrichtung, dass dort Essensanlieferungen, Getränkeandienungen, aber auch das Ausladen von Großeinkäufen oder Ausflugsvorbereitungen untersagt sind. Die Einrichtung des absoluten Haltverbotes vor einer öffentlichen Einrichtung, die mit Lieferwagen oder Pkw angedient werden muss, ist nicht sinnvoll. Der Ortsbeirat spricht sich daher für die Umwidmung des absoluten Halteverbotes in ein Parkverbot aus.Beratung im Ortsbeirat: 5

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