Fahrradschutzstreifen in der Liederbacher Straße in Höchst
Begründung
Liederbacher Straße in Höchst Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Liederbacher Straße, Richtung Unterliederbach, zwischen der Einmündung der Adolf- Häuser-Straße und bis zum Beginn des Radwegs nach der Gebeschussstraße einen Fahrradschutzstreifen zu markieren. Die besonderen Belange zur Schulwegsicherung sind zu beachten. Begründung: Der Bereich der Liederbacher Straße zwischen der Adolf- Häuser-Straße und der Gebeschussstraße ist durch die Brücke beengt und häufig warten Linksabbieger zur Silostraße. Ein Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn erhöht die Sicherheit für Radfahrende Richtung Unterliederbach. Auf dem gemeinsamen Rad/Fußweg zwischen Adolf-Häuser-Straße und Gebeschusstraße kann seit dem Anbringen der Schutzgitter unter der Brücke ein Radfahrer den Fußgängern nicht mehr durch Wechseln auf die Fahrbahn ausweichen. Ein Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn ermöglicht es jedoch einem Radfahrer eher, ohne Absteigen Richtung Unterliederbach zu fahren.