Aufheben des eingeschränkten Halteverbotes (Zeichen Nr..286) in der Straße .Im Auweg von Hausnummer 1 bis Hausnummer 3.
Begründung
Halteverbotes (Zeichen Nr. 286) in der Straße "Im Auweg von Hausnummer 1 bis Hausnummer 3" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das eingeschränkte Halteverbot in dem oben bezeichneten Straßenabschnitt aufzuheben. Begründung: Das eingeschränkte Halteverbot ist schon seit vielen Jahren eingerichtet. Genau so lange parken die Anwohner widerrechtlich in diesem Bereich. Nach näherer Untersuchung stellt sich heraus, dass dieses eingeschränkte Halteverbot an dieser Stelle kontraproduktiv und nicht zielführend ist, da eine Beachtung, die Verkehrssituation Im Auweg eher verschärft, als verbessert. Aufgrund der dann in diesem Bereich abgestellten Fahrzeuge, wird in dieser Straße wechselseitig geparkt. Die Verkehrsteilnehmer finden somit keine Rennstrecke vor, was zumindest das in der Vergangenheit oft bemängelte schnelle Fahren im Stadtteil, hier verhindert hat.