Ungehinderter Zugang zur Bushaltestelle "Ginnheimer Hohl"
Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 9
Anregung
Der Magistrat wird um die Einrichtung eines Halteverbotes für Kraftfahrzeuge auf der Ginnheimer Hohl unmittelbar an der Haltestelle der Buslinie 69 gebeten. Mit dieser Maßnahme soll auch gehbehinderten Menschen der Zugang von der Sitzbank der Haltestelle zum Bus ermöglicht werden, was aktuell durch dort abgestellte Fahrzeuge deutlich erschwert wird. Insbesondere Personen mit einem Rollator haben oft keine Möglichkeit, zwischen den parkenden Fahrzeugen bzw. zwischen den Fahrzeugen und den Glascontainern zum Bus zu gelangen. Des Weiteren wird der Magistrat um die Prüfung und, wenn möglich, um die Installation von bis zu drei Fahrradabstellbügeln in Omega-Form an dieser Stelle gebeten.