Historische Bausubstanz vor Beschädigung durch Autos schützen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 30.08.2012, OM
1481 entstanden aus Vorlage:
OF 412/9 vom
15.08.2012 Betreff: Historische Bausubstanz vor Beschädigung
durch Autos schützen Der Magistrat wird gebeten,
dafür Sorge zu tragen, dass in der Woogstraße, vor dem Haus Nr. 32
und gegenüber dem historischen Fachwerkhaus Auf der Schloßhecke Nr. 3,
eine Sperrfläche markiert wird, die das dort bestehende absolute Halteverbot
unterstreicht, sowie nach Möglichkeit auf beiden Seiten des Hauses sogenannte
Abweisersteine und eine rot-weiße Warnmakierung an der Hausecke angebracht
werden. Begründung: Immer wieder wird auf der Woogstraße gegenüber der
Einmündung Auf der Schloßhecke widerrechtlich geparkt. Dadurch wird der
Einfahrtsradius für die links in die Straße Auf der Schloßhecke abbiegenden
Autos so eng, dass diese häufig das Fachwerkhaus Auf der
Schloßhecke Nr. 3 streifen. Dieses Haus, das unter die Ginnheimer
Erhaltungssatzung fällt und schon eine Zeit leer stand, wird nun
erfreulicherweise saniert und mit Wärmeschutz versehen. Dadurch wird das Haus
etwas breiter und die Außenhaut empfindlicher. Die Sperrfläche soll weitere
Beschädigungen vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.01.2013, ST 10 Beratung
im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 9
am 17.01.2013, TO I, TOP 3 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 66 0