Historische Bausubstanz vor Beschädigung durch Autos schützen
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Anregung an den Magistrat vom 30.08.2012, OM 1481 entstanden aus Vorlage: OF 412/9 vom 15.08.2012
Betreff: Historische Bausubstanz vor Beschädigung durch Autos schützen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass in der Woogstraße, vor dem Haus Nr. 32 und gegenüber dem historischen Fachwerkhaus Auf der Schloßhecke Nr. 3, eine Sperrfläche markiert wird, die das dort bestehende absolute Halteverbot unterstreicht, sowie nach Möglichkeit auf beiden Seiten des Hauses sogenannte Abweisersteine und eine rot-weiße Warnmakierung an der Hausecke angebracht werden. Begründung: Immer wieder wird auf der Woogstraße gegenüber der Einmündung Auf der Schloßhecke widerrechtlich geparkt. Dadurch wird der Einfahrtsradius für die links in die Straße Auf der Schloßhecke abbiegenden Autos so eng, dass diese häufig das Fachwerkhaus Auf der Schloßhecke Nr. 3 streifen. Dieses Haus, das unter die Ginnheimer Erhaltungssatzung fällt und schon eine Zeit leer stand, wird nun erfreulicherweise saniert und mit Wärmeschutz versehen. Dadurch wird das Haus etwas breiter und die Außenhaut empfindlicher. Die Sperrfläche soll weitere Beschädigungen vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9