Historische Bausubstanz vor Beschädigung durch Autos schützen
Begründung
Beschädigung durch Autos schützen Der Magistrat wird gebeten: In der Woogstraße vor dem Haus Nr.32, gegenüber dem historischen Fachwerkeckhaus Schloßhecke 3 eine Sperrfläche zu markieren, die das dort bestehende absolute Halteverbot unterstreicht. Begründung: Immer wieder wird auf der Woogstraße gegenüber der Einmündung Schloßhecke widerrechtlich geparkt. Dadurch wird der Einfahrtsradius für die links in die Schloßhecke abbiegenden Autos so eng, dass diese häufig das Fachwerkhaus Schloßhecke 3 streifen. Dieses Haus, das unter die Ginnheimer Erhaltungssatzung fällt und schon eine Zeit leer stand, wird nun erfreulicherweise saniert und mit Wärmeschutz versehen. Dadurch wird das Haus etwas breiter und die Außenhaut empfindlicher. Die Sperrfläche soll weitere Beschädigungen vermeiden.