Setzen von Pollern in der Buchrainstraße
Begründung
Buchrainstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Bürgersteig der östlichen Buchrainstraße - westlich der Liegenschaft "Offenbacher Landstraße 348", - vor dem Müllsammelplatz der Liegenschaft "Offenbacher Landstraße 348" und - vor der Liegenschaft "Buchrainstraße 3" abzupollern. Begründung: In dem genannten Abschnitt ist der Bürgersteig sehr eng. Trotzdem parken dort immer wieder Autos. Dadurch werden die Fußgänger, insbesondere gehbehinderte Menschen und Eltern mit Kinderwagen, behindert und müssen auf die Straße ausweichen. Des Weiteren kommt noch hinzu, dass durch das widerrechtliche Parken das Ausfahren aus der Garage der Liegenschaft "Offenbacher Landstraße 348" und das Entsorgen des Hausmülls durch die FES erheblich erschwert werden.