Parksituation Heinrich-Tessenow-Weg
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM
1421 entstanden aus Vorlage:
OF 187/7 vom
21.08.2012 Betreff: Parksituation Heinrich-Tessenow-Weg
Der Magistrat wird gebeten, im Heinrich-Tessenow-Weg eine
eindeutig geregelte Parksituation zu schaffen, die das Parken ausschließlich
auf der Straßenseite mit Vorgärten erlaubt. Das Parken auf der
gegenüberliegenden Seite (ohne Vorgärten) wird verboten. Das einseitige Parken
ist durchgängig zu gestatten. Begründung: Der Heinrich-Tessenow-Weg ist zu schmal, um auf
beiden Seiten parken zu können, wenngleich dies bislang faktisch erlaubt ist.
Die Anwohner parken in Regel auf der Straßenseite mit Vorgärten. Einige dieser
Vorgärten werden aber, entgegen den geltenden Regeln der Vorgartensatzung, als
Parkplätze genutzt. Damit diese frei zugänglich bleiben, parken einige Anwohner
nun auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Durch diese derzeit legale
Vorgehensweise können u. a. Rettungs- und Müllfahrzeuge die Straße nicht
mehr passieren.
Die Nutzung von Vorgärten bzw. die
Durchsetzung der Vorgartensatzung ist nicht das Anliegen des Ortsbeirats.
Allerdings akzeptiert der Ortsbeirat es nicht, wenn zur Durchsetzung eines
nicht vorgesehenen privaten Parkrechts andere Anwohner Nachteile erleiden und
eine verkehrsbehindernde bzw. sicherheitsgefährdende Situation entsteht.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.11.2012, ST 1711
Aktenzeichen: 32 1