Parksituation Heinrich-Tessenow-Weg
Begründung
Heinrich-Tessenow-Weg Der Magistrat wird gebeten im Heinrich-Tessenow-Weg eine eindeutig geregelte Parksituation zu schaffen, die das Parken ausschließlich auf der Straßenseite mit Vorgärten erlaubt. Das Parken auf der gegenüberliegenden Seite (ohne Vorgärten) wird verboten, Das einseitige Parken ist durchgängig zu gestatten. Begründung: Der Heinrich-Tessenow-Weg ist zu schmal um auf beiden Seiten parken zu können, wenngleich dies bislang faktisch erlaubt ist. Die Anwohner parken in Regel auf der Straßenseite mit Vorgärten. Einige dieser Vorgärten werden aber, entgegen den geltenden Regeln der Vorgartensatzung als Parkplätze genutzt. Damit diese frei zugänglich bleiben, parken einige Anwohner nun auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Durch diese, derzeit legale, Vorgehensweise können u.a. Rettungs- und Mülifahrzeuge die Straße nicht mehr passieren. Die Nutzung von Vorgärten bzw. die Durchsetzung der Vorgartensatzung ist nicht das Anliegen des Ortsbeirais. Allerdings akzeptiert der Ortsbeirai es nicht, wenn zur Durchsetzung eines nicht vorgesehenen privaten Parkrechts andere Anwohner Nachteile erleiden und eine verkehrsbehindernde bzw. sicherheitsgefährdende Situation entsteht.