Absicherung des Bürgersteigs vor den Häusern Ziegelhüttenweg 43 bis 47
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 11.05.2012, OM
1163 entstanden aus Vorlage:
OF 291/5 vom
02.04.2012 Betreff: Absicherung des Bürgersteigs vor den Häusern
Ziegelhüttenweg 43 bis 47 Der Magistrat wird gebeten,
dafür Sorge zu tragen, dass durch geeignete Maßnahmen der Bürgersteig vor den
Liegenschaften Ziegelhüttenweg 43 bis 47 derart abgesichert wird, sodass das
Befahren desselben unterbunden wird. Begründung: Der Ziegelhüttenweg ist im Bereich der Liegenschaften
43 bis 47 eine Einbahnstraße mit nur geringem Straßenquerschnitt. Der
Bürgersteig vor den Liegenschaften Ziegelhüttenweg 43 bis 47 ist sehr schmal,
sodass in diesem Bereich das Parken verboten ist. In der Liegenschaft
Ziegelhüttenweg 43 ist die Krabbelstube Benjamin untergebracht.
Bedauerlicherweise wird gegen das Parkverbot vor den Liegenschaften
Ziegelhüttenweg 43 bis 47 verstoßen und vor allem in den Morgenstunden wird der
Bürgersteig in erheblichem Maße - und teilweise sogar ganz - zugeparkt.
Hierdurch werden nicht nur die Passanten behindert, sondern auch in erheblichem
Maße gefährdet. Diesem verkehrswidrigen Verhalten muss im Interesse der Kinder
und der Fußgängerinnen und Fußgänger Einhalt geboten werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.08.2012, ST 1156
Aktenzeichen: 66 2