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Absicherung des Bürgersteigs vor den Häusern Ziegelhüttenweg 43 bis 47

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.05.2012, OM 1163 entstanden aus Vorlage: OF 291/5 vom 02.04.2012 Betreff: Absicherung des Bürgersteigs vor den Häusern Ziegelhüttenweg 43 bis 47 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass durch geeignete Maßnahmen der Bürgersteig vor den Liegenschaften Ziegelhüttenweg 43 bis 47 derart abgesichert wird, sodass das Befahren desselben unterbunden wird. Begründung: Der Ziegelhüttenweg ist im Bereich der Liegenschaften 43 bis 47 eine Einbahnstraße mit nur geringem Straßenquerschnitt. Der Bürgersteig vor den Liegenschaften Ziegelhüttenweg 43 bis 47 ist sehr schmal, sodass in diesem Bereich das Parken verboten ist. In der Liegenschaft Ziegelhüttenweg 43 ist die Krabbelstube Benjamin untergebracht. Bedauerlicherweise wird gegen das Parkverbot vor den Liegenschaften Ziegelhüttenweg 43 bis 47 verstoßen und vor allem in den Morgenstunden wird der Bürgersteig in erheblichem Maße - und teilweise sogar ganz - zugeparkt. Hierdurch werden nicht nur die Passanten behindert, sondern auch in erheblichem Maße gefährdet. Diesem verkehrswidrigen Verhalten muss im Interesse der Kinder und der Fußgängerinnen und Fußgänger Einhalt geboten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1156 Aktenzeichen: 66 2