Absicherung des Bürgersteigs vor den Häusern Ziegelhüttenweg 43 bis 47
Begründung
Häusern Ziegelhüttenweg 43 bis 47 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, durch geeignete Maßnahmen den Bürgersteig vor der Liegenschaft Ziegelhüttenweg 43 bis 47 derart abzusichern, so dass das Befahren desselben unterbunden wird. Begründung: Der Ziegelhüttenweg ist im Bereich der Liegenschaften 43 bis 47 Einbahnstraße mit nur geringem Straßenquerschnitt. Der Bürgersteig vor der Liegenschaft Ziegelhüttenweg 43 bis 47 ist sehr schmal, so dass in diesem Bereich das Parken verboten ist. In der Liegenschaft Ziegelhüttenweg 43 ist die Krabbelstube Benjamin untergebracht. Bedauerlicherweise wird gegen das Parkverbot vor der Liegenschaft Ziegelhüttenweg 43 bis 47 verstoßen und vor allem in den Morgenstunden wird der Bürgersteig in erheblichem Maße - und teilweise sogar ganz - zugeparkt. Hierdurch werden nicht nur die Passanten behindert, sondern auch in erheblichem Maße gefährdet. Diesem verkehrswidrigen Verhalten muss im Interesse der Kinder und der Fußgängerinnen und Fußgänger Einhalt geboten werden.