Parkplatzmarkierung vor Altenwohnanlage Wolf-Heidenheim-Straße 6
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Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 114 entstanden aus Vorlage: OF 10/7 vom 16.05.2011
Betreff: Parkplatzmarkierung vor Altenwohnanlage Wolf-Heidenheim-Straße 6 Der Magistrat wird gebeten, auf dem Bürgersteig vor der Altenwohnanlage Wolf-Heidenheim-Straße 6 die Parkplätze so zu markieren, dass für Rollstuhlfahrer genügend Bewegungsfreiheit bleibt. Begründung: Auf dem Gehweg vor der Altenwohnanlage ist das Parken erlaubt. Die fehlende Markierung führt jedoch dazu, dass die Autofahrer ihr Fahrzeug so abstellen, dass Rollstuhlfahrer nicht mehr genügend Platz für ihre eigene Bewegungsfreiheit haben. Eine vernünftige Markierung könnte hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7