Parkplatzmarkierung vor Altenwohnanlage Wolf-Heidenheim-Straße 6
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D : Anregung an den
Magistrat vom 31.05.2011, OM 114 entstanden aus Vorlage:
OF 10/7 vom 16.05.2011
Betreff: Parkplatzmarkierung vor Altenwohnanlage
Wolf-Heidenheim-Straße 6 Der Magistrat wird gebeten, auf
dem Bürgersteig vor der Altenwohnanlage Wolf-Heidenheim-Straße 6 die Parkplätze
so zu markieren, dass für Rollstuhlfahrer genügend Bewegungsfreiheit
bleibt. Begründung: Auf dem Gehweg vor der Altenwohnanlage ist das Parken
erlaubt. Die fehlende Markierung führt jedoch dazu, dass die Autofahrer ihr
Fahrzeug so abstellen, dass Rollstuhlfahrer nicht mehr genügend Platz für ihre
eigene Bewegungsfreiheit haben. Eine vernünftige Markierung könnte hier Abhilfe
schaffen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.08.2011, ST 965
Aktenzeichen: 66 3