Parkplatzmarkierung vor Altenwohnanlage Wolf-Heidenheim-Straße 6
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Altenwohnanlage Wolf-Heidenheim-Straße 6 Der Magistrat wird gebeten, auf dem Bürgersteig vor der Altenwohnanlage Wolf-Heidenheim-Str. 6 die Parkplätze so zu markieren, dass für Rollstuhlfahrer genügend Bewegungsfreiheit bleibt. Begründung: Auf dem Gehweg vor der Altenwohnanlage ist das Parken erlaubt. Die fehlende Markierung führt jedoch dazu, dass die Autofahrer ihr Fahrzeug so abstellen, dass Rollstuhlfahrer nicht mehr genügend Platz für ihre eigene bewegungsfreiheit haben. Eine vernünftige Markierung könnte hier Abhilfe schaffen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2011, OF 10/7
Betreff: Parkplatzmarkierung vor
Altenwohnanlage Wolf-Heidenheim-Straße 6 Der Magistrat wird gebeten, auf dem
Bürgersteig vor der Altenwohnanlage Wolf-Heidenheim-Str. 6 die Parkplätze so zu
markieren, dass für Rollstuhlfahrer genügend Bewegungsfreiheit bleibt. Begründung: Auf dem Gehweg vor der Altenwohnanlage
ist das Parken erlaubt. Die fehlende Markierung führt jedoch dazu, dass die
Autofahrer ihr Fahrzeug so abstellen, dass Rollstuhlfahrer nicht mehr genügend
Platz für ihre eigene bewegungsfreiheit haben. Eine vernünftige Markierung
könnte hier Abhilfe schaffen. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 7
am 31.05.2011, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 114 2011
Die
Vorlage OF 10/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme