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Parkplatzmarkierung vor Altenwohnanlage Wolf-Heidenheim-Straße 6

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Altenwohnanlage Wolf-Heidenheim-Straße 6 Der Magistrat wird gebeten, auf dem Bürgersteig vor der Altenwohnanlage Wolf-Heidenheim-Str. 6 die Parkplätze so zu markieren, dass für Rollstuhlfahrer genügend Bewegungsfreiheit bleibt. Begründung: Auf dem Gehweg vor der Altenwohnanlage ist das Parken erlaubt. Die fehlende Markierung führt jedoch dazu, dass die Autofahrer ihr Fahrzeug so abstellen, dass Rollstuhlfahrer nicht mehr genügend Platz für ihre eigene bewegungsfreiheit haben. Eine vernünftige Markierung könnte hier Abhilfe schaffen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2011, OF 10/7 Betreff: Parkplatzmarkierung vor Altenwohnanlage Wolf-Heidenheim-Straße 6 Der Magistrat wird gebeten, auf dem Bürgersteig vor der Altenwohnanlage Wolf-Heidenheim-Str. 6 die Parkplätze so zu markieren, dass für Rollstuhlfahrer genügend Bewegungsfreiheit bleibt. Begründung: Auf dem Gehweg vor der Altenwohnanlage ist das Parken erlaubt. Die fehlende Markierung führt jedoch dazu, dass die Autofahrer ihr Fahrzeug so abstellen, dass Rollstuhlfahrer nicht mehr genügend Platz für ihre eigene bewegungsfreiheit haben. Eine vernünftige Markierung könnte hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 7 am 31.05.2011, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 114 2011 Die Vorlage OF 10/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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