Parkplatzmarkierung vor Altenwohnanlage Wolf-Heidenheim-Straße 6
Begründung
Altenwohnanlage Wolf-Heidenheim-Straße 6 Der Magistrat wird gebeten, auf dem Bürgersteig vor der Altenwohnanlage Wolf-Heidenheim-Str. 6 die Parkplätze so zu markieren, dass für Rollstuhlfahrer genügend Bewegungsfreiheit bleibt. Begründung: Auf dem Gehweg vor der Altenwohnanlage ist das Parken erlaubt. Die fehlende Markierung führt jedoch dazu, dass die Autofahrer ihr Fahrzeug so abstellen, dass Rollstuhlfahrer nicht mehr genügend Platz für ihre eigene bewegungsfreiheit haben. Eine vernünftige Markierung könnte hier Abhilfe schaffen.
Inhalt
Antrag vom 16.05.2011, OF 10/7
Betreff: Parkplatzmarkierung vor Altenwohnanlage Wolf-Heidenheim-Straße 6 Der Magistrat wird gebeten, auf dem Bürgersteig vor der Altenwohnanlage Wolf-Heidenheim-Str. 6 die Parkplätze so zu markieren, dass für Rollstuhlfahrer genügend Bewegungsfreiheit bleibt. Begründung: Auf dem Gehweg vor der Altenwohnanlage ist das Parken erlaubt. Die fehlende Markierung führt jedoch dazu, dass die Autofahrer ihr Fahrzeug so abstellen, dass Rollstuhlfahrer nicht mehr genügend Platz für ihre eigene bewegungsfreiheit haben. Eine vernünftige Markierung könnte hier Abhilfe schaffen.Beratung im Ortsbeirat: 7