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Blockierter Zebrastreifen Kriegkstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 1007 entstanden aus Vorlage: OF 140/1 vom 04.03.2012 Betreff: Blockierter Zebrastreifen Kriegkstraße Im unmittelbaren Einmündungsbereich der Kriegkstraße zur Mainzer Landstraße besteht ein Fußgängerüberweg. Gleichzeitig ist es den aus der Kriegkstraße kommenden Fahrzeugen gestattet, nach links auf die Mainzer Landstraße abzubiegen. Um dies zu tun, müssen die Fahrzeuge bis zur Sichtlinie zur Mainzer Landstraße heranfahren, um auf eine Gelegenheit zum Linksabbiegen zu warten. Dabei stehen die Fahrzeuge jedoch auf dem Fußgängerüberweg. Nach der Straßenverkehrsordnung ist dies nicht zulässig ("Stockt der Verkehr, so dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssten." Siehe § 26 Absatz 2 STVO). Der Überweg ist deshalb für Fußgänger oft nicht nutzbar, weil Fahrzeugführern ein regelgerechtes Linksabbiegen nicht möglich ist. Dies vorausgeschickt, wird Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie ein nutzbarer Fußgängerüberweg hergestellt werden kann, der gleichzeitig ein verkehrsordnungskonformes Verhalten für Kraftfahrer nicht unmöglich macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2012, ST 862 Aktenzeichen: 32 1