Blockierter Zebrastreifen Kriegkstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM
1007 entstanden aus Vorlage:
OF 140/1 vom
04.03.2012 Betreff: Blockierter Zebrastreifen Kriegkstraße
Im unmittelbaren Einmündungsbereich der Kriegkstraße zur
Mainzer Landstraße besteht ein Fußgängerüberweg. Gleichzeitig ist es den aus
der Kriegkstraße kommenden Fahrzeugen gestattet, nach links auf die Mainzer
Landstraße abzubiegen. Um dies zu tun, müssen die Fahrzeuge bis zur Sichtlinie
zur Mainzer Landstraße heranfahren, um auf eine Gelegenheit zum Linksabbiegen
zu warten. Dabei stehen die Fahrzeuge jedoch auf dem
Fußgängerüberweg. Nach der Straßenverkehrsordnung ist dies nicht zulässig
("Stockt der Verkehr, so dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn
sie auf ihm warten müssten." Siehe § 26 Absatz 2 STVO). Der Überweg
ist deshalb für Fußgänger oft nicht nutzbar, weil Fahrzeugführern ein
regelgerechtes Linksabbiegen nicht möglich ist. Dies vorausgeschickt, wird Magistrat aufgefordert, zu
prüfen und zu berichten, wie ein nutzbarer Fußgängerüberweg hergestellt werden
kann, der gleichzeitig ein verkehrsordnungskonformes Verhalten für Kraftfahrer
nicht unmöglich macht. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.06.2012, ST 862
Aktenzeichen: 32 1