Wingertstraße 21
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM
1005 entstanden aus
Vorlage: OF 69/4 vom 14.11.2016
Betreff: Wingertstraße 21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, ob die Stadt die mit den ursprünglichen Mietern belegten,
verbliebenen Wohnungen in der Wingertstraße 21 kaufen und in der dann
entstehenden Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ihren Einfluss geltend macht
kann, um 1. dafür Sorge zu tragen, dass es zu
einer zügigen Fertigstellung des Bauvorhabens kommt (insbesondere Dachwohnung
und Dach); 2. die Mieter nicht ungeschützt der
Willkür des jetzigen Bauherrn ausgesetzt sind; 3. die Mieter einen angemessenen Mietzins zu
entrichten haben und 4. vor unbegründeten Kündigungen geschützt werden. Begründung: Zustände, wie sie zurzeit in der Wingertstraße 21
herrschen, werden von sämtlichen Organen der Stadt Frankfurt abgelehnt. Mit der
oben beschriebenen Maßnahme wird die Stadt Frankfurt das Nötige tun, um das
Schlimmste zu verhindern, wie bereits auch an anderer Stelle geschehen. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 13.03.2017, ST 574