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Wingertstraße 21

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 1005 entstanden aus Vorlage: OF 69/4 vom 14.11.2016 Betreff: Wingertstraße 21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Stadt die mit den ursprünglichen Mietern belegten, verbliebenen Wohnungen in der Wingertstraße 21 kaufen und in der dann entstehenden Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ihren Einfluss geltend macht kann, um 1. dafür Sorge zu tragen, dass es zu einer zügigen Fertigstellung des Bauvorhabens kommt (insbesondere Dachwohnung und Dach); 2. die Mieter nicht ungeschützt der Willkür des jetzigen Bauherrn ausgesetzt sind; 3. die Mieter einen angemessenen Mietzins zu entrichten haben und 4. vor unbegründeten Kündigungen geschützt werden. Begründung: Zustände, wie sie zurzeit in der Wingertstraße 21 herrschen, werden von sämtlichen Organen der Stadt Frankfurt abgelehnt. Mit der oben beschriebenen Maßnahme wird die Stadt Frankfurt das Nötige tun, um das Schlimmste zu verhindern, wie bereits auch an anderer Stelle geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 574

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