Wingertstraße 21
Begründung
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: - Die Stadt kauft die mit den ursprünglichen Mietern belegten, verbliebenen Wohnungen in der Wingertstrasse 21 - In der dann entstehenden WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) wird die Stadt Frankfurt ihren Einfluss geltend machen und 1. dafür Sorgen, dass es zu einer zügigen Fertigstellung des BV kommt (insb. Dachwohnung und Dach) 2. die Mieter nicht ungeschützt der Willkür des jetzigen Bauherren ausgesetzt sind 3. die Mieter einen angemessenen Mietzins zu entrichten haben und 4. vor unbegründeten Kündigungen geschützt werden. Begründung: Zustände, wie sie zur Zeit in der Wingertstrasse 21 herrschen, werden von sämtlichen Organen der Stadt Frankfurt abgelehnt. Mit der oben beschriebenen Maßnahme wird die Stadt Frankfurt das Nötige tun, um das Schlimmste zu verhindern, wie bereits auch an anderer Stelle geschehen.