Benennung eines unbenannten Weges in Seckbach
Vorlagentyp: OI
Inhalt
S A C H S T A N D :
Initiative vom 15.08.2011, OI 9 entstanden aus Vorlage:
OF 30/11 vom
24.07.2011 Betreff: Benennung eines unbenannten Weges in Seckbach
Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer
1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, den unbenannten Weg in
Verlängerung der Altebornstraße, zwischen Zeuläckerstraße und Am Enkheimer Steg
(vormals Am Riedgraben), in "Am Ulmenstückweg" zu benennen. Die Wegebezeichnung entspricht dem dortigen
Flurnamen. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket:
24.08.2011 Aktenzeichen: 62 2