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Sanierung des Spielplatzes an der Hirtenstraße finanziell unterstützen

Vorlagentyp: OIB

Inhalt

S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 27.11.2018, OIB 253 entstanden aus Vorlage: OF 782/1 vom 10.11.2018 Betreff: Sanierung des Spielplatzes an der Hirtenstraße finanziell unterstützen Vorgang: OM 2049/17 OBR 1; ST 2041/17 Der Ortsbeirat unterstützt die notwendige, umfangreiche Sanierung des Spielplatzes an der Ecke Hirtenstraße/Gutleutstraße mit 5.000 Euro aus seinem Budget. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Kinder der Bewohnerinnen und Bewohner der Wurzelsiedlung finden auf dem genannten Spielplatz seit Langem kein nennenswertes Spielgerät und fühlen sich von der Stadt vernachlässigt. Mit der Vorlage OM 2049 wurden durch den Ortsbeirat 2017 erste Sanierungsmaßnahmen des Spielplatzes beschlossen. Laut der Stellungnahme ST 2041 sollten die Verbesserungsmaßnahmen nach und nach umgesetzt werden. Tatsächlich erfolgten zeitnah Reinigungsarbeiten und die Sperre am Eingang wurde wieder eingebaut. Das Grünflächenamt stellte jedoch weitere Schäden am Spielplatz fest. Entsprechend eines Angebots belaufen sich die Gesamtkosten der noch ausstehenden Sanierung auf 9.975,77 Euro. Die weitergehende Sanierung kann vorerst, aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Frankfurt, ohne Unterstützung aus dem Ortsbeiratsbudget nicht erfolgen. Eine Teilfinanzierung durch den Ortsbeirat würde zu einer erheblich schnelleren Umsetzung führen, sodass die Kinder dort zeitnah wieder spielen könnten. Anmerkung: Die Kosten sind der unten stehenden Aufstellung zu entnehmen. Leistung Kosten (in Euro) Austausch der Pfosten von Turm A, B mit Aufstieg Enternetz und C mit Pfosten für Podienaufstieg Lieferung der Pfosten einschl. 16 Stahl- verankerungen Entsorgung der Althölzer 8.383,00 Mehrwertsteuer 19,00 Prozent 1.592,77 Summe 9.975,77 Hinweis: Die Maßnahme wurde am 20.05.2019 mit 5.000 Euro abgerechnet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2049 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2017, ST 2041 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 247 Aktenzeichen: 67 2