Sanierung des Spielplatzes an der Hirtenstraße finanziell unterstützen
Vorlagentyp: OIB
Inhalt
S A C H S T A N D :
Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 27.11.2018, OIB
253 entstanden aus
Vorlage: OF 782/1 vom
10.11.2018 Betreff: Sanierung des Spielplatzes an der
Hirtenstraße finanziell unterstützen Vorgang: OM 2049/17 OBR 1; ST 2041/17 Der Ortsbeirat unterstützt die
notwendige, umfangreiche Sanierung des Spielplatzes an der Ecke
Hirtenstraße/Gutleutstraße mit 5.000 Euro aus seinem Budget. Der Magistrat wird
gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Kinder der Bewohnerinnen und Bewohner der
Wurzelsiedlung finden auf dem genannten Spielplatz seit Langem kein
nennenswertes Spielgerät und fühlen sich von der Stadt vernachlässigt. Mit der
Vorlage OM 2049 wurden durch den Ortsbeirat 2017 erste Sanierungsmaßnahmen des
Spielplatzes beschlossen. Laut der Stellungnahme ST 2041 sollten die
Verbesserungsmaßnahmen nach und nach umgesetzt werden. Tatsächlich erfolgten
zeitnah Reinigungsarbeiten und die Sperre am Eingang wurde wieder eingebaut.
Das Grünflächenamt stellte jedoch weitere Schäden am Spielplatz fest.
Entsprechend eines Angebots belaufen sich die Gesamtkosten der noch
ausstehenden Sanierung auf 9.975,77 Euro. Die weitergehende Sanierung kann
vorerst, aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Frankfurt, ohne
Unterstützung aus dem Ortsbeiratsbudget nicht erfolgen. Eine Teilfinanzierung
durch den Ortsbeirat würde zu einer erheblich schnelleren Umsetzung führen,
sodass die Kinder dort zeitnah wieder spielen könnten. Anmerkung: Die Kosten sind der unten stehenden
Aufstellung zu entnehmen. Leistung Kosten (in Euro)
Austausch
der Pfosten von Turm A, B mit Aufstieg Enternetz und C mit Pfosten für
Podienaufstieg Lieferung der
Pfosten einschl. 16 Stahl- verankerungen Entsorgung der Althölzer 8.383,00 Mehrwertsteuer 19,00 Prozent 1.592,77 Summe
9.975,77
Hinweis: Die Maßnahme wurde am 20.05.2019 mit
5.000 Euro abgerechnet. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.08.2017, OM 2049
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.10.2017, ST 2041
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.02.2019, ST 247
Aktenzeichen: 67 2