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„Englischsprachiger“ Bücherschrank für Frankfurt

Vorlagentyp: OIB

Inhalt

S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 27.08.2013, OIB 177 entstanden aus Vorlage: OF 336/1 vom 03.08.2013 Betreff: "Englischsprachiger" Bücherschrank für Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, vor dem English Theatre Frankfurt in der Kaiserstraße einen Bücherschrank aufzustellen. Die Kosten für die Beschaffung und Aufstellung werden aus dem Budget des Ortsbeirates 1 bestritten. Der Bücherschrank soll sich in der Auswahl des Angebots vor allem an englischsprachige Nutzerinnen und Nutzer richten. Die Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 8.000 Euro. Begründung: Frankfurt ist eine internationale und weltoffene Stadt. Besonders im Innenstadtbereich bewegen sich viele Menschen mit einer großen Bandbreite von Herkunft, Kultur und Sprache. Die verbindende gemeinsame Sprache ist hier fast immer die Weltsprache Englisch. Ein "englischsprachiger Bücherschrank" ist deshalb ein sichtbares Merkmal für eine Willkommenskultur gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sowie Besucherinnen und Besuchern Frankfurts mit ausländischen Wurzeln, das gleichzeitig die kulturelle Angebotsvielfalt mit vergleichsweise geringem Aufwand erweitert. (Fotomontage zur Visualisierung, (c) ETF) Das English Theatre Frankfurt hat sich bereit erklärt, die Patenschaft für den Bücherschrank zu übernehmen. Darüber hinaus sorgt das Theater mit jährlich 60.000 Besucherinnen und Besuchern - darunter 22.900 Schülerinnen und Schüler sowie 1.400 Lehrerinnen und Lehrer - für eine hohe Frequenz an englischsprachigem Publikum, sodass zu erwarten ist, dass der Bücherschrank zu einem "Umschlagplatz" von englischen Büchern in Frankfurt werden wird. Hinweis: Die Maßnahme wurde am 14.04.2014 mit 7.955,75 Euro abgerechnet Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2013, ST 1488 Antrag vom 28.10.2013, OF 373/1 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2622 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 135 Aktenzeichen: 12 3