„Englischsprachiger“ Bücherschrank für Frankfurt
Vorlagentyp: OIB
Inhalt
S A C H S T A N D :
Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 27.08.2013, OIB
177 entstanden aus Vorlage:
OF 336/1 vom
03.08.2013 Betreff: "Englischsprachiger" Bücherschrank
für Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, vor dem English Theatre Frankfurt in der Kaiserstraße einen Bücherschrank
aufzustellen. Die Kosten für die Beschaffung und
Aufstellung werden aus dem Budget des Ortsbeirates 1 bestritten. Der
Bücherschrank soll sich in der Auswahl des Angebots vor allem an
englischsprachige Nutzerinnen und Nutzer richten. Die Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu
finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 8.000 Euro. Begründung: Frankfurt ist eine internationale und weltoffene
Stadt. Besonders im Innenstadtbereich bewegen sich viele Menschen mit einer
großen Bandbreite von Herkunft, Kultur und Sprache. Die verbindende gemeinsame
Sprache ist hier fast immer die Weltsprache Englisch. Ein "englischsprachiger Bücherschrank" ist deshalb
ein sichtbares Merkmal für eine Willkommenskultur gegenüber Bürgerinnen und
Bürgern sowie Besucherinnen und Besuchern Frankfurts mit ausländischen Wurzeln,
das gleichzeitig die kulturelle Angebotsvielfalt mit vergleichsweise geringem
Aufwand erweitert.
(Fotomontage zur Visualisierung, (c)
ETF) Das English Theatre Frankfurt hat
sich bereit erklärt, die Patenschaft für den Bücherschrank zu übernehmen.
Darüber hinaus sorgt das Theater mit jährlich 60.000 Besucherinnen und
Besuchern - darunter 22.900 Schülerinnen und Schüler sowie 1.400
Lehrerinnen und Lehrer - für eine hohe Frequenz an englischsprachigem
Publikum, sodass zu erwarten ist, dass der Bücherschrank zu einem
"Umschlagplatz" von englischen Büchern in Frankfurt werden wird. Hinweis: Die Maßnahme wurde am 14.04.2014 mit
7.955,75 Euro abgerechnet Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.10.2013, ST 1488
Antrag vom
28.10.2013, OF
373/1
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2622
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.01.2014, ST 135
Aktenzeichen: 12 3