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Zugeparkter Kreuzungsbereich Ruppertshainer Straße/Rebstöcker Straße

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Ruppertshainer Straße/Rebstöcker Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den Kreuzungsbereich Ruppertshainer Straße / Rebstöcker Straße durch das Aufstellen von Pollern bzw. - wo möglich und sinnvoll - Fahrradbügeln, von verbotswidrig parkenden Fahrzeugen dauerhaft frei zu halten. Begründung: Das zuparken hat zur Folge, das zu Fuß Gehende den Bürgersteig nicht ohne Hindernis nutzen können und auf die Straße ausweichen müssen, Ältere Menschen mit Rollator oder Rollstuhl erst recht. Zudem wird der linke Bürgersteig der Ruppertshainerstraße immer wieder zugeparkt, so dass auch hier Fußgänger auf die Strasse ausweichen müssen. Im Notfall sind Einsatzfahrzeuge von Notarzt oder Feuerwehr durch die Falschparker behindert. Aus der Bürgerschaft kommen Beschwerden darüber, dass Anrufe bei der Verkehrspolizei keinen Erfolg hätten. Angeblich hätte man kein Personal. Mit Duldung der Ordnungsbehörden entstünde so ein rechtsfreier Raum, das könne so auf Dauer aber kein Zustand sein.

Inhalt

Antrag vom 27.05.2019, OF 953/1

Betreff: Zugeparkter Kreuzungsbereich Ruppertshainer Straße/Rebstöcker Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den Kreuzungsbereich Ruppertshainer Straße / Rebstöcker Straße durch das Aufstellen von Pollern bzw. - wo möglich und sinnvoll - Fahrradbügeln, von verbotswidrig parkenden Fahrzeugen dauerhaft frei zu halten. Begründung: Das zuparken hat zur Folge, das zu Fuß Gehende den Bürgersteig nicht ohne Hindernis nutzen können und auf die Straße ausweichen müssen, Ältere Menschen mit Rollator oder Rollstuhl erst recht. Zudem wird der linke Bürgersteig der Ruppertshainerstraße immer wieder zugeparkt, so dass auch hier Fußgänger auf die Strasse ausweichen müssen. Im Notfall sind Einsatzfahrzeuge von Notarzt oder Feuerwehr durch die Falschparker behindert. Aus der Bürgerschaft kommen Beschwerden darüber, dass Anrufe bei der Verkehrspolizei keinen Erfolg hätten. Angeblich hätte man kein Personal. Mit Duldung der Ordnungsbehörden entstünde so ein rechtsfreier Raum, das könne so auf Dauer aber kein Zustand sein.Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 32
OBR 1
TO I, TOP 26
Angenommen
Anregung OA 417 2019 Die Vorlage OF 953/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle

Verknüpfte Vorlagen