Ist die Erhaltungssatzung für Eckenheim noch sinnvoll?
Antrag
Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und detaillierte Berichterstattung hinsichtlich einer fachlichen und sachlichen Überprüfung der Erhaltungssatzung für Eckenheim gebeten. Von besonderem Interesse sind dabei die folgenden Fragen:
- Welche konkreten Erkenntnisse konnten seit Einführung zu der Erhaltungsatzung in Eckenheim gewonnen werden, 2. was spricht für die Aufrechterhaltung der Erhaltungssatzung, 3. was spricht dagegen, 4. plant der Magistrat die Erhaltungssatzung aufzuheben, einzuschränken oder zu modifizieren, wenn ja, auf welche Weise?
Begründung
Die Eckenheimer Erhaltungssatzung ist umstritten und erscheint teils nicht zeitgemäß und typisch bürokratisch. Der Nutzen ist fraglich. Sie schränkt die jeweiligen Eigentümer und Mieter ein. Die Baukosten sind mittlerweile sehr hoch. Bauanträge für mehr Wohnraum fehlen in Stadt, Land und Bund. Auch umweltgerechte Investitionen lohnen sich nicht oder sind nicht finanzierbar, wenn nicht auch die Nutzfläche einer Immobilie den aktuellen Erfordernissen und Bedarfen angepasst werden kann.