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Griesheim: A 5: Klage der Stadt Frankfurt am Main zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zum Ausbau der BAB 5 nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

am Main zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zum Ausbau der BAB 5 nach dem Informationsfreiheitsgesetz Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten eine Klage der Stadt Frankfurt am Main zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zu einem möglichen Ausbau der BAB 5 im Bereich des Stadtgebietes Frankfurt am Main und damit auch in Höhe von Goldstein/Griesheim nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei dem zuständigen Gericht einzureichen. Begründung: Nach der ST 2219 vom 30.10.2023 teilt der Magistrat mit, dass die "Nachfragen hinsichtlich der Machbarkeitsstudie zuletzt mit Hinweis auf die laufende Bedarfsplanüberprüfung hinhaltend beantwortet: ..." und diese nicht vorgelegt wurde. Auch der Magistratsbericht B 318 vom 14.08.2023 sowie die ST 1640 vom 07.08.2023 bringen keine Klarheit zur Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie. Dabei würde eine Offenlegung und klare Kommunikation auch schon zum jetzigen Zeitpunkt die Bevölkerung mitnehmen, mit solchen einschneidenden Planungen überfordert oder übergangen zu werden, d. h. irgendwann vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden ohne selbst zum jetzigen Zeitpunkt agieren zu können. Hier sei nur an die ebenfalls vom Bund kommenden ökologischen und energetischen Auflagen, die ein jeder zu erfüllen hat, erinnert. Daher erscheint eine Klage hier sehr gute Erfolgsaussichten zu versprechen. Selbst die Deutsche Bahn gehen mit Machbarkeitsstudien kommunikativer und transparenter um wie am Beispiel des ICE-Tunnels in Frankfurt.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.01.2024, OF 924/6 Betreff: Griesheim: A 5: Klage der Stadt Frankfurt am Main zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zum Ausbau der BAB 5 nach dem Informationsfreiheitsgesetz Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten eine Klage der Stadt Frankfurt am Main zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zu einem möglichen Ausbau der BAB 5 im Bereich des Stadtgebietes Frankfurt am Main und damit auch in Höhe von Goldstein/Griesheim nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei dem zuständigen Gericht einzureichen. Begründung: Nach der ST 2219 vom 30.10.2023 teilt der Magistrat mit, dass die "Nachfragen hinsichtlich der Machbarkeitsstudie zuletzt mit Hinweis auf die laufende Bedarfsplanüberprüfung hinhaltend beantwortet: ..." und diese nicht vorgelegt wurde. Auch der Magistratsbericht B 318 vom 14.08.2023 sowie die ST 1640 vom 07.08.2023 bringen keine Klarheit zur Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie. Dabei würde eine Offenlegung und klare Kommunikation auch schon zum jetzigen Zeitpunkt die Bevölkerung mitnehmen, mit solchen einschneidenden Planungen überfordert oder übergangen zu werden, d. h. irgendwann vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden ohne selbst zum jetzigen Zeitpunkt agieren zu können. Hier sei nur an die ebenfalls vom Bund kommenden ökologischen und energetischen Auflagen, die ein jeder zu erfüllen hat, erinnert. Daher erscheint eine Klage hier sehr gute Erfolgsaussichten zu versprechen. Selbst die Deutsche Bahn gehen mit Machbarkeitsstudien kommunikativer und transparenter um wie am Beispiel des ICE-Tunnels in Frankfurt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.01.2024, OF 933/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 438 2024 1. Die Vorlage OF 924/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 933/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 933/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Offenlegung der Machbarkeitsstudie zu einem möglichen Ausbau der BAB 5 im Bereich des Stadtgebietes Frankfurt am Main und damit auch auf Höhe von Goldstein/Griesheim nach dem Umweltinformationsgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz zu beantragen und bei Ablehnung/Nichtbeantwortung die notwendigen Rechtsmittel beim zuständigen Gericht/bei der zuständigen Behörde einzulegen." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Verknüpfte Vorlagen