Erweiterung der Toilettenanlage im Günthersburgpark
Begründung
Günthersburgpark Vorgang: ST 1169/20 Am 23. 3. 2020 regte der Ortsbeirat an, in den Haushalt 2020/21 ausreichende Mittel einzustellen, um die bestehende Toilettenanlage im Günthersburgpark durch eine zusätzliche Toilette zu erweitern. In seiner Stellungnahme 1169 vom 19. 6. 2020 wies der Magistrat u. a. darauf hin, dass die bestehende Toilettenanlage "im denkmalgeschützten Teil der Parkanlage" liege und eine mögliche "Erweiterung einer denkmalschutzrechtlichen Freigabe" bedürfe und "eine umfangreiche Prüfung und Planung notwendig" sei. Schön, dass der Magistrat "die Erweiterung der öffentlichen Toilettenkapazitäten grundsätzlich für sinnvoll" erachtet: "dies aber im Rahmen eines gesamtstädtischen Konzeptes zu öffentlichen Toilettenanlagen, das derzeit vom ABI erarbeitet wird." Abgesehen einmal davon, dass nicht jede*r weiß, wer oder was mit "ABI" gemeint ist, steht zu befürchten, dass es auf die beschriebene Art und Weise zu einer zusätzlichen Toilette im - wie vom Magistrat richtig erkannten - "stark frequentierten Günthersburgpark" frühestens am Sankt Nimmerleinstag kommen wird, ist im oben erwähnten Antrag des Ortsbeirats nicht die Rede davon, dass besagte zusätzliche Toilettenanlage unbedingt im "denkmalgeschützten Teil der Parkanlage" stehen sollte. Ganz im Gegenteil, der Park ist so groß, dass mühelos drei bis vier zusätzliche Toilettenanlagen gebaut werden könnten. Da aus der Stellungnahme des Magistrats leider nicht hervorgeht, wann genau "der Beschluss zum gesamtstädtischen Toilettenkonzept" vorliegen wird, das für die Parkbesucher*innen aber unzumutbar lange dauern könnte, wird der Ortsbeirat gebeten den Magistrat aufzufordern, aus hygienischen Gründen (insbesondere in Zeiten der Pandemie), dortselbst zumindest für den Übergang, zeitnah und pro aktiv, mobile Toiletten mit Handwaschanlagen aufzustellen.