Fahrradschutzstreifen Harheimer Weg
Antrag
Der Ortsbeirat weist die ST 2047 vom 27.11.2020 zurück und bittet die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat anzuweisen, den mit der OM 6288 vom 17.8.2020 beantragten Radschutzstreifen im "Harheimer Weg" auf der nördlichen Seite zwischen dem Ende des bestehenden Radwegs und der Einmündung "Friedrichsdorfer Straße" wie beantragt anzulegen. Die Behauptung in der o.g. Stellungnahme des Magistrats "Für einen Schutzstreifen reicht der Platz nicht aus" trifft nicht zu. Der Platz auf der Fahrbahn reicht nur deshalb nicht aus, weil er - wie in der Stellungnahme explizit ausgeführt - zum Parken von Kfz genutzt wird, was mit dem Anlegen des Schutzstreifens hinfällig ist. Der Ortsbeirat wertet die Sicherheit der Radfahrer höher als die Möglichkeit, die Fahrbahn zum Abstellen von Kfz zu nutzen. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, sich dieser Einschätzung anzuschließen und dies der zuständigen Behörde deutlich zu machen.
Begründung
Die Begründung ergibt sich aus dem Antragstext.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme