Schaffung von zusätzlichem Parkraum in der Frauenhofstraße
Begründung
in der Frauenhofstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die in der Frauenhofstraße zwischen Einmündung Bruchfeldstraße und Einmündung Niederräder Landstraße verfügten Sperrflächen und Grenzmarkierungen (vgl. lfd. Nr. 72 und 73 - Abschnitt 9: Markierungen, Anlage 2 zu § 41 (1) StVO) auf deren Notwendigkeit hin zu überprüfen und diese ggf. zu Gunsten von neuem Parkraum zu reduzieren. Begründung: In der Frauenhofstraße herrscht Parkplatzknappheit. Daher bittet der Ortsbeirat zu prüfen, ob durch die Minimierung von Sperrflächen und Grenzmarkierungen zusätzlicher Parkraum geschaffen werden kann.
Inhalt
Antrag vom 26.06.2014, OF 884/5
Betreff: Schaffung von zusätzlichem Parkraum in der Frauenhofstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die in der Frauenhofstraße zwischen Einmündung Bruchfeldstraße und Einmündung Niederräder Landstraße verfügten Sperrflächen und Grenzmarkierungen (vgl. lfd. Nr. 72 und 73 - Abschnitt 9: Markierungen, Anlage 2 zu § 41 (1) StVO) auf deren Notwendigkeit hin zu überprüfen und diese ggf. zu Gunsten von neuem Parkraum zu reduzieren. Begründung: In der Frauenhofstraße herrscht Parkplatzknappheit. Daher bittet der Ortsbeirat zu prüfen, ob durch die Minimierung von Sperrflächen und Grenzmarkierungen zusätzlicher Parkraum geschaffen werden kann.Beratung im Ortsbeirat: 5