Im Storchenhain in Bonames
Begründung
Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, ausschließlich den Wegebereich "Im Storchenhain" in Bonames: 1. im sehr schmalen Teilabschnitt zwischen Schule und Friedhof, das heißt ab den Hausnummern 24 und 28 in östlicher Richtung bis zur querenden Straße, als Fußweg auszuweisen, da hier leider Fußgänger zunehmend und gefährlich bedrängt werden. Dies erfolgt analog den benachbarten Wegen für Fußgänger im Kirchhofsweg.
Inhalt
Antrag vom 26.08.2024, OF 877/10
Betreff: Im Storchenhain in Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, ausschließlich den Wegebereich "Im Storchenhain" in Bonames:
- im sehr schmalen Teilabschnitt zwischen Schule und Friedhof, das heißt ab den Hausnummern 24 und 28 in östlicher Richtung bis zur querenden Straße, als Fußweg auszuweisen, da hier leider Fußgänger zunehmend und gefährlich bedrängt werden. Dies erfolgt analog den benachbarten Wegen für Fußgänger im Kirchhofsweg.Beratung im Ortsbeirat: 10