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Max. Schritttempo im Bereich der Fußgängerzone auf dem Gravensteiner-Platz

Vorlagentyp: OF CDU

Antrag

Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, das erforderliche Schritttempo im gefährdeten Bereich der Fußgängerzone auf dem Gravensteiner-Platz durch Hinweisschilder und anderen begleitende Maßnahmen durchholen zu lassen, so wie das zum Beispiel im benachbarten Bad Homburg auf der Louisenstraße problemlos eingehalten bzw. durchgeholt wird.

Begründung

Unter anderem auch durch E-Scooter, entstehen immer wieder insbesondere vor der Grünfläche bzw. vor dem Tegut-Gebäude mit der Eisdiele und dem Restaurant gefährliche Situationen, so leider gerade dort auch für Senioren sowie für Kinder.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 32
OBR 10
TO I, TOP 17
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 5893 2024 Die Vorlage OF 869/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, sich mit den Verleihern von E-Scootern in Verbindung zu setzen, um das erforderliche Schritttempo im gefährdeten Bereich der Fußgängerzone auf dem Gravensteiner-Platz durch Hinweisschilder und andere begleitende Maßnahmen, insbesondere technische, durchzusetzen, so wie das zum Beispiel im benachbarten Bad Homburg auf der Louisenstraße problemlos eingehalten bzw. durchgesetzt wird."
Zustimmung:
Alle

Verknüpfte Vorlagen