Maximal Schritttempo im Bereich der Fußgängerzone auf dem Gravensteiner-Platz
Stellungnahme des Magistrats
Die Stadt Frankfurt am Main vergibt seit dem Jahr 2022 gebührenpflichtige Sondernutzungserlaubnisse für die Bereitstellung von E-Scootern im öffentlichen Raum. Nach den Auflagen der Sondernutzungserlaubnis für die Anbieter ist das Befahren von Fußgängerzonen grundsätzlich nicht erlaubt. Darunter fällt auch der Gravensteiner-Platz. Der Magistrat wird die Anbieter daher nochmals kontaktieren und auf die Problematik hinweisen. Auch die Ordnungsbehörden werden im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten kontrollieren. Ob darüber hinaus das Aufstellen von Verbotsschildern zielführend ist, wird der Magistrat fortwährend prüfen. Der Eingriff der Anbieter in den Fahrbetrieb durch automatisches Anhalten oder Abbremsen wiederum ist derzeit juristisch noch sehr umstritten und könnte daher zum jetzigen Stand nicht rechtssicher umgesetzt werden. Der Magistrat wird die rechtlichen Möglichkeiten weiterhin im Auge behalten.