Kreisverkehr am Uhrtürmchen an der Kreuzung Zeil/Friedberger Anlage/Pfingstweidstraße/Sandweg
Begründung
Zeil/Friedberger Anlage/Pfingstweidstraße/Sandweg Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, nach Anhörung und Beschlussfassung durch den Ortsbeirat 4 für den im Betreff genannten Bereich eine Planungs- und Finanzierungsvorlage zur Einrichtung eines Kreisverkehrs und entsprechender Radwege erstellen zu lassen. Die bestehende Ampelanlage ist vollständig abzubauen. Den Ortsbeiräten ist ein geeigneter Standort für das Uhrtürmchen vorzuschlagen. Die dem Kreisverkehr zu- oder abführenden Straßen sind in dem Bereich grundsätzlich mit einer Fahrspur je Richtung zu versehen um den Flächenverbrauch der Kreisverkehrsanlage möglichst klein zu halten. Begründung: Neben der größeren Sicherheit durch niedrige Geschwindigkeiten bieten Kreisverkehre im Stadtbereich den Vorteil eines deutlich verbesserten Verkehrsflusses gegenüber einer signalgesteuerten Kreuzung. Wartezeiten für den Autoverkehr können erheblich gesenkt werden trotz Verringerung von Fahrspuren. Der Betrieb einer Kreisverkehrsanlage ist gegenüber einer Ampellösung bedeutend wirtschaftlicher. Um Straßenraum der Grünfläche der Friedberger Anlage zuordnen und zusätzliche Radwege errichten zu können, ist die Planung und Errichtung des Kreisverkehrs in diesem Bereich im Sinne der Verbesserung des Verkehrsflusses sowie der Verkehrsberuhigung notwendig.