Verkehrssituation Sigmund-Freud-Straße
Begründung
OM 3780/15 OBR 10; ST 816/15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die ständig auftretenden Verkehrsbehinderungen durch widerrechtlich parkende Fahrzeuge im Umfeld der Hausnummern 50 bis 54 der Sigmund-Freud-Straße zu unterbinden. Dies sollte im Zuge des mit der ST 816, vom 29.05.2015 zugesicherten Streifeneinsatzes problemlos kombinierbar sein. Begründung: Bürgerinnen und Bürger vor Ort stellten immer wieder fest, dass in dem o.g. Bereich trotz absoluten Halteverbots länger zeitig abgestellte KFZ (oft auch LKWs). Die daraus resultierenden Verengungen führen oftmals zu massiven Behinderungen und Stauungen im Begegnungsverkehr. Auch die Streckenpünktlichkeit der Buslinie 39 darf nicht durch dieses vermeidbare Fehlverhalten zunehmen oder zu einer Attraktivitätsminderung führen.