Haushalt 2019 Mehr Personal für die Kontrolle des Verkehrs
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Mehr Personal für die Kontrolle des Verkehrs Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, Mittel für die Aufstockung des Personals im Bereich der Verkehrskontrolle in den Haushalt 2019 einzustellen. Insbesondere im Bereich außerhalb der Innenstadt sollte so viel Personal vorhanden sein, dass
- neue Gebiete für das Anwohnerparken ausgewiesen und überwacht werden können,
- Verkehrsverstöße wie das Zuparken von Radwegen, Bürgersteigen und Einfahrten sowie das Abstellen von nicht zugelassenen Fahrzeugen auf den Straßen öfter als bisher geahndet werden können. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Der Parkdruck in vielen innerstädtischen Wohngebieten nimmt immer mehr zu. In einigen dieser Gebiete würde sicher die Ausweisung einer Zone für Anwohnerparken helfen. Seit vielen Jahren werden Anträge auf Ausweisung neuer Gebiete für das Anwohnerparken abgelehnt mit dem Hinweis, dass kein Personal zur Kontrolle vorhanden sei. Auch für andere Anliegen hören Bürgerinnen und Bürger immer wieder, dass man nicht genügend Personal habe, um einen Missstand zu beseitigen. Dies kann auf Dauer nicht hingenommen werden. Offenbar haben immer mehr Menschen den Eindruck, dass sie ungestraft Verstöße gegen bestehende Gesetze begehen könnten. Dies führt nicht dazu, das Vertrauen in die Verwaltung als Organ, das die Gesetze auszuführen und deren Einhaltung zu überwachen hat, zu stärken. Eine Aufstockung des Personals ist deshalb nötig.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2018, OF 843/6
Betreff: Haushalt 2019 Mehr Personal
für die Kontrolle des Verkehrs Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, Mittel
für die Aufstockung des Personals im Bereich der Verkehrskontrolle in den
Haushalt 2019 einzustellen. Insbesondere im Bereich außerhalb der Innenstadt
sollte so viel Personal vorhanden sein, dass 1. neue Gebiete für das Anwohnerparken ausgewiesen
und überwacht werden können, 2. Verkehrsverstöße wie das
Zuparken von Radwegen, Bürgersteigen und Einfahrten sowie das Abstellen von
nicht zugelassenen Fahrzeugen auf den Straßen öfter als bisher geahndet werden
können. Sollten die notwendigen Mittel in
den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel
rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Der Parkdruck in vielen innerstädtischen
Wohngebieten nimmt immer mehr zu. In einigen dieser Gebiete würde sicher die
Ausweisung einer Zone für Anwohnerparken helfen. Seit vielen Jahren werden
Anträge auf Ausweisung neuer Gebiete für das Anwohnerparken abgelehnt mit dem
Hinweis, dass kein Personal zur Kontrolle vorhanden sei. Auch für andere
Anliegen hören Bürgerinnen und Bürger immer wieder, dass man nicht genügend
Personal habe, um einen Missstand zu beseitigen. Dies kann auf Dauer nicht hingenommen werden.
Offenbar haben immer mehr Menschen den Eindruck, dass sie ungestraft Verstöße
gegen bestehende Gesetze begehen könnten. Dies führt nicht dazu, das Vertrauen
in die Verwaltung als Organ, das die Gesetze auszuführen und deren Einhaltung
zu überwachen hat, zu stärken. Eine Aufstockung des Personals ist deshalb
nötig. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6
am 04.12.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 336 2018
Die
Vorlage OF 843/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme