Lärmschutz an der BAB 5
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Vordringlicher Bedarf des Ausbaus der BAB 5 im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans zwischen Nordwestkreuz und Bad Homburger Kreuz und Am 3. August 2016 hat das Bundeskabinett den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 beschlossen. In diesem BVWP ist in den vordringlichen Bedarf der achtspurige Ausbau der Bundesautobahn 5 zwischen dem Bad Homburger Kreuz und dem Nordwestkreuz aufgenommen worden. Der vordringliche Bedarf dient der Engpassbeseitigung und ist zeitnah umzusetzen. Auch für Praunheim könnte dies zu einer neuen Situation für den Lärmschutz führen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 13.10.2016,
OF 84/7 Betreff: Lärmschutz an der BAB 5 Vordringlicher Bedarf des Ausbaus
der BAB 5 im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans zwischen Nordwestkreuz und Bad
Homburger Kreuz und Am 3. August 2016 hat das Bundeskabinett den
Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 beschlossen. In diesem BVWP ist in den
vordringlichen Bedarf der achtspurige Ausbau der Bundesautobahn 5 zwischen dem
Bad Homburger Kreuz und dem Nordwestkreuz aufgenommen worden. Der vordringliche
Bedarf dient der Engpassbeseitigung und ist zeitnah umzusetzen. Auch für
Praunheim könnte dies zu einer neuen Situation für den Lärmschutz führen.
Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat die die
Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird gebeten gegenüber Hessen Mobil
dafür einzutreten, dass die notwendigen beiden Fahrspuren im Rahmen der jetzt
eingeleiteten Projektentwicklung zwischen dem Nordwestkreuz und dem Bad
Homburger Kreuz auf der westlichen bzw. nord-westlichen Seite der BAB 5 geführt
werden, damit der schon eng an die Autobahn gebaute Stadtteil nicht durch eine
höhere Lärmbelastung unnötig beeinträchtigt wird. Eine Lärmschutzanlage ist in
jedem Fall auf der östlichen bzw. süd-östlichen Seite zu errichten. Begründung: Nach der Entscheidung des Bundeskabinetts werden nun
auf Grundlage des BVWP die Bedarfspläne für die einzelnen Verkehrsträger
entworfen. Diese werden als Anlage der jeweiligen Ausbaugesetze in den
Deutschen Bundestag eingebracht und von diesem verbindlich beschlossen. In den
nachfolgenden Planungsstufen werden die einzelnen Projekte des BVWP bzw. der
Bedarfspläne von den jeweiligen Vorhabenträgern vertieft. Hierbei werden je
nach Erfordernis Raumordnungsverfahren, Linien‐ bzw. Trassenbestimmungsverfahren und
Planfeststellungsverfahren den Bundesverkehrswegeplan 2030 VI durchlaufen.
Zeitpunkt und Reihenfolge der Projektumsetzungen hängen letztlich von deren
Priorisierung im VB/VB‐E, dem Planungsstand sowie den verfügbaren
Finanzmitteln ab.
An dieser Stelle ist gerade in
diesem jetzigen frühen Planungsstadium, welches uns bereits im Rohentwurf im
Jahr 2012 und 2013 vorgestellt wurde, Einfluss auf die Errichtung der neuen
Fahrstreifen zu nehmen. Damals gab es eine Favorisierung zur Errichtung je
einer Fahrspur nördlich und einer südlich. Die Wohnbebauung im westlichen Bereich der
Heerstraße liegt aber sehr nah an der Autobahn. Die vorherrschende
Westwindlage führt zu einer zusätzlichen Verstärkung des Verkehrslärmes in
Praunheim. Daher ist bei der Erweiterung der A5 auf die Nordwestseite
auszuweichen. Eine Lärmschutzanlage ist in jedem Fall auf der östlichen Seite
zu errichten.
Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7
am 01.11.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 77 2016
Die Vorlage OF
84/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
SPD, CDU, 1 FARBECHTE und REP gegen FDP (= Ablehnung) bei
Enthaltung 2 FARBECHTE und GRÜNE