An der Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße das Verkehrsschild Nr. 214 - Vorgeschriebene Fahrtrichtung (geradeaus und rechts) - versetzen
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Krifteler Straße das Verkehrsschild Nr. 214 - Vorgeschriebene Fahrtrichtung (geradeaus und rechts) - versetzen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass das Verkehrsschild Nr. 214 vor die Litfaßsäule am Straßenrand der Mainzer Landstraße versetzt wird. Begründung: Die von der Stadt in Richtung Griesheim kommenden Verkehrsteilnehmer können z.Zt. erst sehr spät erkennen, dass in die Krifteler Straße rechts abgebogen werden kann. Durch eine Litfaßsäule und einem sehr starken Baum ist die Sicht versperrt. Dadurch wurden u.a. auch schon Radfahrer beim Rechtsabbiegen behindert.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2016, OF 84/1
Betreff: An der Mainzer Landstraße/Ecke
Krifteler Straße das Verkehrsschild Nr. 214 - Vorgeschriebene Fahrtrichtung
(geradeaus und rechts) - versetzen Der Magistrat wird gebeten zu
veranlassen, dass das Verkehrsschild Nr. 214 vor die Litfaßsäule am Straßenrand der Mainzer
Landstraße versetzt wird. Begründung: Die von der Stadt in Richtung Griesheim kommenden
Verkehrsteilnehmer können z.Zt. erst sehr spät erkennen, dass in die Krifteler
Straße rechts abgebogen werden kann. Durch eine Litfaßsäule und einem sehr
starken Baum ist die Sicht versperrt. Dadurch wurden u.a. auch schon Radfahrer
beim Rechtsabbiegen behindert.
Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1
am 30.08.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 488 2016
Die
Vorlage OF 84/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme