Verkehrsschild Mainzer Landstraße
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Landstraße Vorgang: OM 488/16 OBR 1; ST 1763/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert nach nunmehr einem Jahr, der in der ST 1763 vom 9.12.2016 zugesagten Anregung dahingehend zu entsprechen, dass das Verkehrszeichen 214-20 (vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus und rechts) an einem Standort zwischen Baum und Litfaßsäule versetzt wird. Begründung: Der Ortsbeirat 1 hat in seinem Antrag OF 84/1 vom 13.8.2016, OM 488 vom 30.8.2016 Darauf hingewiesen, dass die von der Stadt in Richtung Griesheim kommenden Verkehrsteilnehmer erst sehr spät erkennen, dass in die Krifteler Straße rechts abgebogen werden kann.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2018, OF 469/1
Betreff: Verkehrsschild Mainzer
Landstraße Vorgang: OM 488/16 OBR 1; ST 1763/16 Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird
aufgefordert nach nunmehr einem Jahr, der in der ST 1763 vom 9.12.2016
zugesagten Anregung dahingehend zu entsprechen, dass das Verkehrszeichen 214-20
(vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus und rechts) an einem Standort zwischen
Baum und Litfaßsäule versetzt wird. Begründung: Der Ortsbeirat 1 hat in seinem Antrag OF 84/1 vom
13.8.2016, OM 488 vom 30.8.2016 Darauf hingewiesen, dass die von der Stadt in
Richtung Griesheim kommenden Verkehrsteilnehmer erst sehr spät erkennen, dass in
die Krifteler Straße rechts abgebogen werden kann. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 30.08.2016, OM 488
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.12.2016, ST 1763
Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1
am 23.01.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2653 2018
Die
Vorlage OF 469/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme