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Verkehrsschild Mainzer Landstraße

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Landstraße Vorgang: OM 488/16 OBR 1; ST 1763/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert nach nunmehr einem Jahr, der in der ST 1763 vom 9.12.2016 zugesagten Anregung dahingehend zu entsprechen, dass das Verkehrszeichen 214-20 (vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus und rechts) an einem Standort zwischen Baum und Litfaßsäule versetzt wird. Begründung: Der Ortsbeirat 1 hat in seinem Antrag OF 84/1 vom 13.8.2016, OM 488 vom 30.8.2016 Darauf hingewiesen, dass die von der Stadt in Richtung Griesheim kommenden Verkehrsteilnehmer erst sehr spät erkennen, dass in die Krifteler Straße rechts abgebogen werden kann.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2018, OF 469/1 Betreff: Verkehrsschild Mainzer Landstraße Vorgang: OM 488/16 OBR 1; ST 1763/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert nach nunmehr einem Jahr, der in der ST 1763 vom 9.12.2016 zugesagten Anregung dahingehend zu entsprechen, dass das Verkehrszeichen 214-20 (vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus und rechts) an einem Standort zwischen Baum und Litfaßsäule versetzt wird. Begründung: Der Ortsbeirat 1 hat in seinem Antrag OF 84/1 vom 13.8.2016, OM 488 vom 30.8.2016 Darauf hingewiesen, dass die von der Stadt in Richtung Griesheim kommenden Verkehrsteilnehmer erst sehr spät erkennen, dass in die Krifteler Straße rechts abgebogen werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 488 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1763 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 23.01.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2653 2018 Die Vorlage OF 469/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme