Nutzung des Betriebshofes des Amtes für Straßenbau und Erschließung in der Hungener Straße für die Bebauung des Innovationsviertels/Günthersburghöfe
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, wegen der Verlagerung des Betriebshofes des Amtes für Straßenbau und Erschließung in der Hungener Straße (vergleiche M34 / 2020) zu prüfen, ob in diesem Bereich eine vorgezogene Entwicklung und eine verdichtete Bebauung im Rahmen des Innovationsviertels/Günthersburghöfe angestrebt werden kann. Dafür soll im Ausgleich im nördlicheren Teil mehr Grünfläche erhalten werden.
Begründung
Die Fläche des Betriebshofes war für einen zweiten Bauabschnitt der Bebauung im Bereich Innovationsviertel/Günthersburghöfe vorgesehen. Durch die frühe Verfügbarkeit wegen der möglichen Verlagerung des Betriebshofes, bietet es sich u.U. an, die Bebauung anzupassen. Der Bereich neben dem Abenteuerspielplatz war für ein Quartiershaus vorgesehen, nördlich davon sollte ein Quartiersplatz entstehen. Da dieser untere Bereich im neuen Quartier aber direkt an die vorhandene Bebauung anschließt, ist hier eine dichtere Bebauung vorstellbar. Hiermit könnte Spielraum für mehr Grünflächen in oberen Bereich gewonnen werden. Die Maßnahme könnte dazu führen, die wertvollen vorhandenen Grünbestände vermehrt zu erhalten, bzw. nicht in Innenhöfe einzudrängen. Man würde damit einer zunehmenden negativen Stimmung bezüglich der Klimaauswirkungen der Bebauung des gesamten Gebietes entgegenkommen. An dieser Stelle sei auch noch einmal darauf hingewiesen, dass das Hochhaus in der Hungener Straße inzwischen ungenutzt ist.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
zu 1. Einstimmige Annahme; zu 2. Einstimmige Annahme
zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); zu 2. Einstimmige Annahme
Die Vorlage OF 836/3 wurde zurückgezogen.