Die (untere) Berger Straße und die ausufernde Gastronomie!
Begründung
ausufernde Gastronomie! Seit Jahren ist zu beobachten, dass sich, vor allem in der warmen Jahreszeit, die Außengastronomie in der Berger Straße ausweitet. Grundsätzlich ist diese Rückeroberung des Straßenraums durch die Bürgerinnen und Bürger zu begrüßen. Nun mehren sich die Stimmen, die diese Entwicklung als störend empfinden, da die gastronomischen Betriebe für die Außengastronomie zunehmend die freie Bewegung von FußgängerInnen derart beeinträchtigen, dass diese sich kaum noch ungehindert auf den Gehsteigen fortbewegen können. Insbesondere sind hiervon Mütter/Väter mit Kinderwagen und Personen mit Rollatoren betroffen.
Inhalt
Antrag vom 06.09.2016, OF 82/3
Betreff: Die (untere) Berger Straße und die ausufernde Gastronomie! Seit Jahren ist zu beobachten, dass sich, vor allem in der warmen Jahreszeit, die Außengastronomie in der Berger Straße ausweitet. Grundsätzlich ist diese Rückeroberung des Straßenraums durch die Bürgerinnen und Bürger zu begrüßen. Nun mehren sich die Stimmen, die diese Entwicklung als störend empfinden, da die gastronomischen Betriebe für die Außengastronomie zunehmend die freie Bewegung von FußgängerInnen derart beeinträchtigen, dass diese sich kaum noch ungehindert auf den Gehsteigen fortbewegen können. Insbesondere sind hiervon Mütter/Väter mit Kinderwagen und Personen mit Rollatoren betroffen. Dies vorausgeschickt wird der Ortsbeirat gebeten zu beschließen, den Magistrat aufzufordern zu prüfen und zu berichten
- Ist dem Magistrat bekannt, dass sich einige gastronomischen Betriebe in der Berger Straße zwischen dem Alleenring und dem Bethmannpark auf den Gehsteigen derart ausgeweitet haben, dass FußgängerInnen, insbesondere solche mit Kinderwagen oder Rollatoren, kaum passieren können?
- Wurden die betreffenden Betriebe bzgl. ihrer Außenbewirtschaftung regelmäßig überprüft und mit welchen Ergebnissen?
- Wie will der Magistrat bestehende Auswüchse in der Außengastronomie auf den Gehwegen der Berger Straße verhindern? Begründung: Begründung: Als Beispiele seien angeführt die Grundstücke:
Berger Straße Nr 15/ E. Mauerweg, 31-35, 57, 65, 70, 76, 77, 79, 81, 83, 89 und - Bei einigen hat es den Anschein, als seien bestehende Vorgärten beseitigt worden. Diese Liste erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.Beratung im Ortsbeirat: 3