Begrünung des Endstücks der Eschersheimer Landstraße mittels Baumpflanzungen
Begründung
Eschersheimer Landstraße mittels Baumpflanzungen Der Magistrat wird gebeten, - im Bereich des Straßenendes der Eschersheimer Landstraße zwischen dem Weißen Stein und der Strecke der Main-Weser-Bahn, auf dem jegliches öffentliche Grün fehlt, eine Anzahl Bäume anzupflanzen; - als Grundlage für die Anpflanzungen möge die als Anlage beigefügte Zeichnung mit jeweils mit x gekennzeichneten Standorten dienen; - diese Zeichnung stammt von einem Architekten, der im Vorfeld die Trassenpläne unter Pflaster und Straßendecken durchgesehen und die Standorte für die Bäume danach bestimmt hat; - die Architekten-Zeichnung umfasst insgesamt fünfzig mögliche Baumstandorte. - Die davon ausgewählten Standorte sind bewusst auf zwanzig begrenzt; auch im Hinblick auf Parkplätze. Die Zahl 20 ist als Obergrenze anzusehen; - welche genauen Standorte ausgewählt und wie viele Bäume letztlich bestimmt werden, soll den Fachämtern überlassen bleiben; - für die Bepflanzung soll einheitlich eine einzige, standortverträgliche Baumart bestimmt werden; - in Betracht zu ziehen ist vorrangig eine kleinkronige Baumart. Begründung: Das bisherige Fehlen von jeglichem öffentlichen Grün ist weder städtebaulich noch im Hinblick auf den fortschreitenden Klimawandel vertretbar. Verhindern können Bäume den Klimawandel zwar nicht. Sie mildern jedoch die damit verbundenen Belastungen für die Bevölkerung ab; tragen z. B. zu einer Senkung der Umgebungstemperatur an heißen Tagen bei. Gewisse Bereiche der Stadt von einer Begrünung ohne zwingende Gründe auszunehmen, ist mit dem Allgemeinwohl nicht vereinbar.